Nach § 3 der AzUVO ist für alle Entscheidungen im Bereich Urlaub und Arbeitszeit der Dienstvorgesetzte zuständig. Das müsste bei Gerichten der Direktor sein. Ob er dies delegiert oder ähnliches, kann man wohl nur vor Ort sagen. Die AzUVO lässt meines Erachtens auch keinen Spielraum für "hitzefrei" oder ähnliches.
Eben !:daumenrau
Dienstvergehen der betroffenen Ausbilderin ?