Rechtskraftzeugnis!! (§ 46 FamFG)
Ich schlage vor:
Der Beschluss ist rechtskräftig.
oder
Es wird bescheinigt, dass der Beschluss rechtskräftig ist
Ort, Datum, Unterschrift, Dienstbezeichnung des UdG und diese Funktionsbezeichnung
Rechtskraftzeugnis!! (§ 46 FamFG)
Ich schlage vor:
Der Beschluss ist rechtskräftig.
oder
Es wird bescheinigt, dass der Beschluss rechtskräftig ist
Ort, Datum, Unterschrift, Dienstbezeichnung des UdG und diese Funktionsbezeichnung
Dafür gibt es Stempel in den anderen Gerichtsabteilungen, bei deren Verfahren es die Rechtskraft schon vor dem FamFG gab.
Wir haben uns entschieden für "rechtskräftig seit ..." statt bloß "rechtskräftig" wie in Zivilsachen.
Das schafft eine zusätzliche Fehlerquelle, wenn die Fristberechnung nicht zutreffend ist.
Ah und genau daraufhin wollte ich hinaus, es ist also nicht zwingend erforderlich festzustellen, seit wann die Rechtskraft eingetreten ist oder? Es reicht also auch aus wie Gänseblümchen schon sagte?
Im Prinzip hängt vom Zeitpunkt des Rechtskrafteintritts nichts ab, also kann man ihn auch weglassen. Denn von der Genehmigung kann ohnehin erst i.S. des § 1829 BGB Gebrauch gemacht werden, wenn eine Ausfertigung des mit Rechtskraftvermerk versehenen Beschlusses vorliegt. Liegt aber eine solche Ausfertigung vor, ist der Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft unerheblich, weil das Gebrauchmachen zeitlich nachgelagert erfolgt und der Beschluss in diesem Zeitpunkt auf jeden Fall rechtskräftig ist.
so isses.
Anders ausgedrückt: Es interessiert keinen, wann genau die RK eingetreten ist. Man kann sich nur bei einer genauen Angabe vertun/blamieren.
Kleine Nachfrage zum RK-Vermerk:
Macht ihr vor Erteilung einer Ausfertigung eines Genehmigungsbeschlusses mit RK-Vermerk eine Anfrage beim LG, ob dort Rechtsmittel eingelegt wurde oder reicht es euch aus, dass beim Betreuungsgericht nichts eingegangen ist?
Nö, die Beschwerde muss ja bei uns eingelegt werden (§ 64 I FamFG).
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!