Auflösung einer KG, Rechtsnachfolgeklausel?

  • Hallo zusammen!
    Habe vorliegend den Antrag auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel.
    Es handelt sich um die A-Bank GmbH. Dann folgte eine Firmenänderung in die B-Bank GmbH.
    Die B-Bank wurde durch formwechselnde Umwandlung zur B-Bank GmbH & Co. KG.
    Schließlich wurde die B-Bank & Co. KG aufgelöst, weil die einzige Komplementärin ausgeschieden ist. Die Fima ist erloschen.
    (Alles belegt durch HR-Auszüge).
    Sodann wird Bezug genommen auf den Beschluss des BGH vom 15.03.2004 - II ZR 247/01, der besagt, dass beim Ausscheiden der Komplementär GmbH der einzige Kommanditist (hier nur ein Kommanditist gegeben = Mutter-Bank) Gesamtrechtsnachfolger ist.
    Dann wurde die deutsche Zweigniederlassung der Kommanditistin (Mutter-Bank) ins HR eingetragen. Auf diese soll der Titel umgeschrieben werden.
    Was mich jetzt etwas durcheinander bringt ist, dass Stöber im Zöller bei § 727/36 schreibt, dass bei einer Auflösung der KG keine Rechtsnachfolge gegeben ist und § 727 ZPO nicht anwendbar ist.
    In meinem Fall ist ja die KG aufgelöst worden.
    Weiß hier vielleicht jemand Rat?

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