.... Unter Punkt 16 wird ausgeführt, dass nach dem FGG zum Zwecke der Zustellung ein Ergänzungspfleger zu bestellen war, richtig wäre meiner Ansicht nach der Verfahrenspfleger.
Und welche gesetzliche Vorschrift des FamFG willst du dafür benennen, wenn du einen "Verfahrenspfleger" bestellst ??