vollstreckbare Ausfertigung wegen Rückständen

  • Hallöchen,

    ich habe die Ehre seit 01.10. nach langer Zeit wieder Familiensachen machen zu dürfen und nach wie vor bietet das vereinfachte Unterhaltsfestsetzungsverfahren nicht die größte Begeisterung. Ich stehe grad auf den Schlauch und brauch mal Eure Hilfe.

    Von meiner "Vor"-Kollegin wurde antragsgemäß ein Unterhaltsbeschluss erlassen, in welchem auch Rückstände mit geltend gemacht wurden. Es ist hier immer gleich für die Rückstände eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt worden. Nun legt das Jugendamt (nicht das ortansässige) Beschwerde gegen die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung ein und möchte das der Passus aus dem Beschluss genommen wird.

    Wie seht ihr das oder wie macht Ihr das generell??
    :gruebel:
    Vielen Dank!

  • ich verstehe den Sachverhalt nicht, eine vollstreckbare Ausfertigung gibt es doch generell für den Beschluss insgesamt; nicht getrennt für Rückstände und laufenden Unterhalt ????

  • Sorry meinte die Vollstreckungsklausel für die Rückstände!:oops:

    Also es ist der Beschluss als vollstreckbar Ausfertigung übersandt worden mit einer Vollstreckungsklausel bezügich der Rückstände!

  • Wer ist denn Titelgläubiger und wem wurde die vollstreckbare Ausf. erteilt?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • ich glaube, es dämmert jetzt- es handelt sich um einen Titel wegen UVG Zahlungen, bei denen die zukünftigen Leistungen immer erst nach der UVG-Zahlung vollstreckt werden können- oder ????

  • ist das nicht ortsansässige Jugendamt überhaupt beschwerdeberechtigt ?
    wenn ja, mit welcher Begründung wendet es sich gegen die Vollstreckungsklausel ?

    bei uns wird in einem solchen Unterhaltsbeschluss folgende Feststellung formuliert:
    "Der Übergang der zukünftigen Unterhaltsansprüche ist von der tatsächlichen Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen abhängig; insoweit handelt es sich um einen aufschiebend bedingten Forderungsübergang auf das Land."
    und dann eine ganz normale Vollstreckungsklausel erteilt .
    Wie das dann bei der Vollstreckung gehandhabt wird weiß ich nicht, denke aber, dass dort eine Nachweis über die Zahlungen vorzulegen ist.

  • Also eine Beschwerdebrechtigung besteht.

    Also hier wird der Beschluss für die zukünften/laufenden Unterhalt unter die Bedingung gestellt, dass dieser auch durch die UVK gewährt wird.

    Die Klausel wurde dann jedoch aber immer nur für die Rückstände erteilt nicht für den gesamten Titel. Immer wenn die UVK dann neuen Unterhaltsrückständ vollstrecken wollte, wurde eine neue Klausel für die neuen Rückstände erteilt.

    Ich denke, dass das nicht richtig sein kann. Aber meine Frage ist dann, wenn ich eine Klausel für alles erteile, wer prüft dann die Bedingung - das Vollstreckungsgericht?

    Muss die Bedingung nicht bei Klauselerteilung geprüft werden.

    oh man so langsam verwirrt die Sache immer mehr!

  • Ich mache es genauso wie deine Vorgängerin und lasse nur eine Klausel für die Rückstände erteilen.

    Für den zukünftig festgesetzten Unterhalt erteile ich als Rpfl. erst eine qualifizierte Klausel, wenn mir der Nachweis i.S.d. BGH-Rechtsprechung erbracht wurde, wobei mir auch nicht klar ist, ob der BGH sich der Zuständigkeiten bewusst war.

    Es ist nicht Aufgabe der Vollstreckungsorgane, einen Bedingungstritt festzustellen, sondern nach § 726 Abs. 1 ZPO die vom Prozessgericht.

    Wenn eine falsche (nicht qualifizierte) Klausel vom UdG erteilt wurde, ist das dann allerdings auch nicht vom Vollstreckungsorgan zu prüfen (nur dass eine Klausel vorliegt) und kann nur von den Parteien mit Klauselerinnerung eingewendet werden.

  • Ich schließe mein Anliegen hier mal an:

    Habe im vereinfachten Verfahren Unterhalt für das Land als UVk festgesetzt und eine vollstreckbare Ausfertigung nebst Klausel für die ersten Rückstände erteilt.

    Nun reicht das Land die Ausfertigung wieder ein und möchte die Klausel für die neu aufgelaufenen Rückstände erteilt haben. Nachweise liegen bei.

    Hat jemand für so einen Fall eine Musterverfügung, die er hier einstellen oder mir per PN übermitteln mag!?
    Würde mir sehr helfen, wenn ich in der akuten Vertretungszeit gerade nicht selbst erst noch basteln müsste!

    Ulf

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