Rücknahme PKH-Antrag

  • Hallo zusammen,
    heute Nachmittag noch eine Frage:
    Kläger beantragt PKH; PKH wird bewilligt; jetzt schreibt der Anwalt,
    die Klägerin nimmt den Antrag zurück, weil sie die 95 EUR Raten nicht
    zahlen kann.
    Rücknahme geht doch nicht mehr; könnte allenfalls nach einem Raten-
    rückstand von mehr als 3 Monaten PKH aufheben.
    Danke

  • Ich denke, dass der Kläger jederzeit auf die Vergünstigungen der PKH verzichten kann und eine Aufhebung aufgrund dieses Schreibens sofort erfolgen kann, zuvor würde ich aber eine Herabsetzung der Raten prüfen, mal hören, was der Kläger dazu sagt.

    Grüße von der Ostseeküste von Gecko :)

  • Zitat von Beurerin

    ...die Klägerin nimmt den Antrag zurück...



    Welchen? Nimmt Sie die Klage zurück oder den Antrag auf PKH?

    Wenn Sie den Antrag auf PKH-zurürcknimmt ist darin m.E entweder

    a) ein Rechtsmittel gegen den PKH-Beschluss des Richters zu sehen > Vorlage an Richter

    b), sofern a) nicht zutrifft, evtl. ein Abänderungsantrag nach § 120 IV ZPO zu sehen > Vorlage an Richter oder Rpfl. (Zuständigkeitsfrage wurde an anderer Stelle diskutiert) oder

    die Partei hat soviel Ausgaben, die im Rahmen von § 115 ZPO nicht zur berücksichtigen sind oder sie hat einen persönlich höheren Bedarf als der nach § 115 ZPO zuerkannte Regelsatz. In diesem Fall: Pech für die Partei:teufel:

    Die Akte für 3 Monate auf Frist zu legen, nur um die PKH-Auzuheben finde ich nicht logisch. Für den unwahrscheinlichen Fall, das die Partei die "PKH tatsächlich nicht mehr will" würde ich anfragen, ob die Partei bereits jetzt die Zustimmung zur Aufhebung gibt.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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