Vollmachtsnachweis bei Notar erforderlich?

  • Ich soll für ein bisher nicht gebuchtes Flurstück ein GB anlegen. Eigentümerin ist laut Katasterauszug die Gemeinde G.

    Den Antrag auf GB-Anlegung hat nun aber nicht G selbst gestellt sondern der Notar N. Im Antrag ist lediglich angegeben, dass G beabsichtigt, an dem zu buchenden Flurstück ein dingl. Vorkaufsrecht zu bestellen und dass deshalb ein GB angelegt werden soll.

    Kann ich jetzt wegen des Umkehrschlusses aus § 11 S. 2 FamFG davon ausgehen, dass N ordnungsgemäß für das GB-Anlegungsverfahren bevollmächtigt ist oder muss ich mir eine entsprechende Vollmacht nachweisen lassen?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
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  • Ich würde vom Bestehen der Vollmacht ausgehen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich würde vom Bestehen der Vollmacht ausgehen.


    Ich auch. Wenn Du jetzt beantstanden würdest, erkärt der Notar doch nur, dass eine Vollmacht vorliegt und damit ist die Sache dann erledigt.
    Eine Prüfung erfolgt doch nur auf einen berechtigten Zweifel hin.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

  • Danke für die schnellen Antworten! Dann sind wir uns ja einig und ich kann das Verf. einleiten. :)

    Ulf

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