Hallo,
bei zur Zeit in der Nachlassabteilung und dort ist unten bei der Ausschalgungserklärung ein Satz enthalten, dass nur die Erklärung beurkundet wird, aber keine Überprüfung der Wirksamkeit erfolgt.
Was genau ist damit gemeint? Erklärung beurkundet, ist klar, aber Wirksamkeitsprüfung, bezieht sich das nur auf die Frist oder was ist damit alles gemeint?
Danke