Schutzschriftenregister

  • Hat jemand schon Erfahrung mit dem Schutzschriftenregister im Internet (http://www.schutzschriftenregister.de)? Kann man seinem Behördenleiter die Teilnahme (als Gericht) empfehlen, oder sollte man de eher die Finger weg lassen?

    Und was passiert im Falle der Teilnahme des Gerichts mit den Schutzschriften, die weiterhin in Papierform hier eingehen?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich bin da eher skeptisch, was das Schutzschriftregister betrifft.

    1. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht. Geht beim Gericht dennoch eine Schutzschrift ein, darf ich den Enreicher nicht auf das Register verweisen.

    2. Der Hinterleger der Schutzschrift kommt mit dem Wissen zu mir, dass mein Amtsgericht als Teilnehmer des Registers registriert ist, will die Schutzschrift aber dennoch bei mir abgeben (spart Kosten und die eigene Registrierung im Register). Ich bin zwar nicht dazu verpflichtet, die Schutzschrift weiterzuleiten, die Diskussion zu dem Thema kann ich mir aber jetzt schon vorstellen.

    3. Was passiert, wenn der Betreiber des Registers z.B. den Namen des Hinterlegers falsch eingibt, und ich die Schutzschrift beim Eingang einer einstweiligen Verfügung nicht finde? Die Einstweilige wird zum Beispiel erlassen und später in einem Termin aufgehoben. Der ASteller der einstweiligen Verfügung kann jetzt die außergerichtlichen Kosten des Hinterlegers nicht zahlen. Wer trägt die Verantwortung für diejenigen Kosten, die beim Vorliegen der Schutzschrift vermeidbar gewesen wären? Das Gericht, das zu blöd zum Suchen war, oder der Betreiber des Registers?

  • Ich hab mir mal die Internetseite und auch die AGB durchgelesen. Dass der EDV-gerichtstag beteiligt ist, ist für mich kein schlechtes zeichen. dennoch kann ich Manfred nur zustimmen.

    Bitte beachten Sie, dass keine gesetzliche Verpflichtung für Gerichte besteht, beim Eingang eines Antrages im einstweiligen Rechtsschutzverfahren das Schutzschriftenregister abzufragen. Es liegen uns jedoch bereits einige Verpflichtungen von Gerichten vor, die sich bei Eingang eines Antrages im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verpflichtet haben, eine Abfrage im ZSR durchzuführen. Eine Liste der teilnehmenden Gerichte finden Sie [URL='javascript:WebForm_DoPostBackWithOptions(new WebForm_PostBackOptions('ctl00$ContentPlaceHolder1$LinkButton3', '', false, '', 'Gerichte.aspx', false, true))']hier[/URL]. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der Hinterleger die in Betracht kommenden Gerichte etwa per Telefax über die Hinterlegung der Schutzschrift informiert. Wenn in einem solchen Fall das Gericht gleichwohl von einer Registerabfrage absieht, könnte darin ein Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör liegen.

    Und der Nutzen des Gerichts dürfte sich auch in Grenzen halten, wenn der Empfehlung gefolgt wird, die in Betracht kommenden Gerichte von der hinterlegten Schutzschrift zu informieren. Denn dann werden doch wieder - wie bei einer "normalen" Schutzschrift - die beiden Partein und der Grund registriert.

    Hinzu kommt, dass eine Vorstücksuche bei der heute im Einsatz befindlichen EDV eigentlich auch keinen Mehraufwand darstellt. Diese wird (soll) immer vor dem Anlegen eines neuen Datensatzes durchgeführt werden, die eingetragene Schutzschrift gleich ersichtlich. Insoweit gibt es lediglich einen geringen Nutzen und der liegt nicht auf der Gerichtsseite.

  • ... Hinzu kommt, dass eine Vorstücksuche bei der heute im Einsatz befindlichen EDV eigentlich auch keinen Mehraufwand darstellt. Diese wird (soll) immer vor dem Anlegen eines neuen Datensatzes durchgeführt werden, die eingetragene Schutzschrift gleich ersichtlich. Insoweit gibt es lediglich einen geringen Nutzen und der liegt nicht auf der Gerichtsseite.


    Ist bei uns in ForumSTAR für einstweilige Verfügungen voreingestellt.


  • Ist bei uns in ForumSTAR für einstweilige Verfügungen voreingestellt.



    Hier auch. Es soll ja aber noch diese paar Ungläubigen geben, diese Nicht-forumSTAR-Länder ....;) Deshalb drückte ich mich etwas neutraler aus.

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