Befreiung von § 181 BGB bei KG

  • KG neu > zu § 181 BGB wird in der Anmeldung gesagt: "Die Geschäftsführer der phG sind von § 181 BGB befreit.". ok??? Ich denke nicht, weil GF´s im Verhältnis zu der KG gesellschaftsfremde Personen sind! Was meint ihr? Habt Ihr da was zu?
    Es gibt Gerichtsentscheidungen, wonach es ok ist, wenn es heißt "Die phG und deren Geschäftsführer sind befreit.". Aber nur "Die GF´s der phG sind befreit.."????
    Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

  • Nach h.M. ist solches zulässig: Die Vertretung der KG, wird durch Gesellschafterbeschluss der KG festgelegt, gleiches gilt für die Befreiung der GF. Damit meint diese Ansicht, dass es aufgrund dieses Beschlusses der KG auch ein Bedürfnis zur Eintragung bei der KG bedarf. Wenn nun der Beschluss nur die GF, nicht jedoch die phG, von § 181 BGB befreit, ist demnach genau wie beantragt einzutragen.

    M.E. besteht jedoch für die Eintragung der Befreiung der GF der pHG von § 181 BGB im Register der KG kein Bedürfnis.

  • Hallo!
    Ich glaube, ich muss das nochmal klarstellen. Es heißt in der Anmeldung der KG: "Die Geschäftsführer der phG sind für Rechtsgeschäfte zwischen der phG und der KG von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit.".

  • Bitte um Meinungen zu folgender Frage:

    Eine GmbH & Co. KG wird neu angemeldet. Die GmbH und ihre GF sollen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sein.
    Einsicht in das Register der GmbH hat allerdings ergeben, dass dort keine Befreiung der GF erfolgt ist.

    Nun wird hier z.T. die Auffassung vertreten, dass die Befreiung für die GF in Bezug auf die KG nur erteilt werden kann, wenn die GF auch bei der GmbH selbst befreit sind.
    Allerdings finde ich dazu absolut nichts Stichhaltiges zur Begründung.

    Danke im voraus.

  • Da wirst du auch nirgends was stichhaltiges finden ;)

    Die Anmeldung ist so in Ordnung.
    Bei KG und GmbH handelt es sich um zwei Gesellschaften.
    Nur weil die Geschäftsführer bei der GmbH (= phG) nicht befreit sind, heißt das nicht, dass man sie dann bei der KG auch nicht befreien darf.
    Es dreht sich hier um die Vertretungsbefugnis der KG und nicht um die der GmbH.
    Beide Gesellschaften müssen getrennt voneinander gesehen werden.

  • Hallo,
    ich hänge mich hier mal ran...

    Ich habe folgende Anmeldung einer neu gegründeten KG vorliegen:

    Zitat

    Die GF der phG sind für Rechtsgeschäfte zwischen der phG und der Gesellschaft von den Beschänkungen des § 181 BGB befreit.


    Irgendwie tue ich mich schwer damit, dafür den passenden Eintragungstext zu wählen und wäre für praktische Vorschläge dankbar.

    Gruß & Danke im Voraus

  • Ich wiederhole mich, wenn ich sage, eine derartige Eintragung sei nicht nötig. Aber wie wäre es mit "Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter sind berechtigt im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafter Rechtsgeschäfte vorzunehmen."

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