Hallo,
der Erbfall war 1997. Vfg v. T. w. mit Einsetzung des Enkelkindes. Beide Kinder somit 1/4 PT. Zum Nachlass gehörte ein Grundstück. Die Kinder hatten sich vom Enkelkind erstmal nur den PT aus dem Barvermögen auszahlen lassen und wollten beim Verkauf des Grundstücks, daraus den PT erhalten, Verkauf 2008.
Das GBA hat alles richtig gemacht, da das Enkelkind als Erbe eingetragen war, konnte er das Grundstück auch verkaufen. Frage ist aufgetaucht, da das Enkelkind 2te Ausfertigung des Erbschein benötigte und nachfragte. Wir beraten ja nicht, ist klar, aber interesssant ist es.
Wie ist es nun mit den PT-Anspruch? Nach § 2332 - 3 Jahre oder 30 Jahre, wie ist der § zu lesen, in Anspruch nehmen muss ich ihn 3 Jahre (wurde ja gemacht) und durchsetzen kann ich ihn 30 Jahre????????????????