Hallo liebe Kollegen,
kann mir evtl jemand einen Kommentar zum SGB VIII nennen? Über Beckonline, juris und beim googeln konnte ich dazu, außer dem reinen Gesetzestext, nichts finden.
Ich habe Probleme mit einem JA, welche keine Stellungnahme bzgl. der Eignung eines von dritter Seite vorgeschlagenen Einzelvormundes abgeben will. Ich bin eigentlich der Meinung, dass dies über § 53 Abs. 1, 3 SGB VIII zu den Aufgaben des JA gehört und das JA verpflichtet ist, sich auch um die Eignung der Vormünder zu kümmern und folglich auch insoweit beim Vormundwechsel eine Stellungnahme vom JA abzugeben sein müsste. Was meint Ihr dazu?
§ 53 SGB VIII
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Siehe PN
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Das Jugendamt ist gem. § 1779 BGB im geschilderten Fall anzuhören. Der Anhörungspflicht des VG entspricht die Mitwirkungspflicht des JA gem. § 50 Abs. 1 S. 2 SGB VIII. (Keidel-Kuntze-Winkler, 14. Aufl., Anm. 170 zu § 12 FGG)
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Das SGB VIII ist in Bd.8 des MüKo kommentiert.
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Dankeschön für Eure Antworten.
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