• Hallo liebe Kollegen,
    kann mir evtl jemand einen Kommentar zum SGB VIII nennen? Über Beckonline, juris und beim googeln konnte ich dazu, außer dem reinen Gesetzestext, nichts finden.

    Ich habe Probleme mit einem JA, welche keine Stellungnahme bzgl. der Eignung eines von dritter Seite vorgeschlagenen Einzelvormundes abgeben will. Ich bin eigentlich der Meinung, dass dies über § 53 Abs. 1, 3 SGB VIII zu den Aufgaben des JA gehört und das JA verpflichtet ist, sich auch um die Eignung der Vormünder zu kümmern und folglich auch insoweit beim Vormundwechsel eine Stellungnahme vom JA abzugeben sein müsste. Was meint Ihr dazu?

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!