Genehmigung bei Gebot für Minderjährige

  • Hinsichtlich Gutachten und GB-Auszug dürfte sich Einsicht in die Versteigerungsakte anbieten.

    Die Eltern werden kaum in der Lage sein, dir das eine oder auch das andere zu liefern.
    Hilfreich wäre zudem eine Finanzierungszusage einer Bank......

    das wird aber wohl in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich sein ...

    Das ist ja auch Sinn der ganzen Angelegenheit, den Eltern deren Ansinnen auszutreiben.;)

  • Eilt !!

    Hab jetzt einen ähnlichen Fall:

    Gerade rief der Vater an und bräuchte "dringend" eine fam. Genehmigung für die am kommenden Mittwoch stattfindende Zwangsversteigerung. Es geht um ein Mehrfamilienhaus, welches vermietet ist, Grundbuchauszug kann er nicht vorlegen, Angaben zum Wert hat er wohl. Weiteres bisher nicht bekannt.

    Ich verstehe das so, dass der Termin nicht am Mittwoch nächster Woche, sondern bereits morgen stattfindet. Unter dieser Prämisse braucht man sich mit dem Genehmigungsersuchen erst gar nicht zu befassen.

    Mag der Vater selbst bieten und anschließend an die Kinder übergeben. Ist zwar ein "Umweg" und teurer, aber da hätte man sich eben früher kümmern müssen, schließlich erfolgen die Terminierungen zum Versteigerungstermin schon geraume Zeit vorher.

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