Hallo,
ich haben einen Titel gegen den Schuldner von Kindesunterhalt. Die aufgelaufenen Monate habe ich als Forderung angemeldet. Kann ich wegen des lfd. Unterhalts vollstrecken? Ich kenn sein Konto und würde es gern pfänden. Darf ich das? (Insoverfahren ist eröffnet)
Vielen Dank.
Liane