Kosten und Zuständigkeit des geh. Dienstes

  • Mich würde mal interessieren, wer bei Euch für den Kostenansatz (z. B. bei Aufhebung des Verfahrens nach Schlussverteilung) zuständig ist. Früher war das ja wohl gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 GeschStVO ausdrücklich dem geh. Dienst vorbehalten. Den § 5 gibt´s aber seit Anfang 2005 in dieser Form nicht mehr und somit ist ja wohl grds. für alles der m. Dienst zuständig. Einzig § 7 Abs. 3 GeschStVO sieht vor, dass der geh. Dienst die Kosten mitmachen soll, wenn´s vom Sachzusammenhang sinnvoll erscheint (sinngemäß). Scheint mir hier jetzt aber nicht gerade der Fall zu sein, denn ich krieg die Akten nach etlichen Wochen und darf sie z. B. auf Veröffentlichungen "durchfieseln". Kann doch die Geschäftsstelle genau so gut, oder?
    Ich bin ja keiner, der alles auf die Geschäftsstelle abschiebt - hab aber in Zeiten von Pebbsy auch keine Lust, etwas - zeitaufwändiges - zu bearbeiten, wenn ich nicht zuständig bin!

  • Bei uns macht das auch unstreitig der Rechtspfleger. Ich seh da auch kein großes Problem drin. Es ist zwar manchmal lästig gerade dicke Akten von vorne nach hinten durchzuwälzen, aber das gehört nun mal dazu.
    Aber bei uns gibt es auch ein Vorblatt, auf dem die Geschäftsstelle die Veröffentlichungskosten mit Blattzahl der Akte vermerkt. Ist ganz hilfreich, wobei ich mich nicht hundertprozentig drauf verlasse. Vertrauen ist gut... ;)

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Also unstreitig finde ich die Zuständigkeit des Rpfls. gerade aufgrund der eingangs genannten Änderung nicht und ich wollte daher auch von Euch wissen, ob ich da richtig liege. M. E. dürfte es doch hier am AG gar keine Zuständigkeit des geh. Dienstes mehr geben was die Kosten betrifft! Vielleicht bin ich da aber auch im Insolvenz-Forum falsch und man sollte die Frage auch noch mal im Kosten-Forum diskutieren?

    @ Maus: Es ist freilich kein großes Problem, da ja die Bewertung recht simpel ist. Aber ICH habe gerade im Moment schon ein Problem damit, dass ich mir hier den Freitagnachmittag um die Ohren schlage und die GS längst heimgetrabt ist! :mad:

  • In NRW sind die Inso-Kosten eindeutig der Geschäftsstelle übertragen.
    Find ich auch in Ordnung, schließlich dürfen die für Vb durchaus auch "höherwertige" Sachen machen.
    Eine freiwillige Entlastung durch die Rpfl. halte ich in Zeiten von Pebb§y für abwegig.:)

  • Danke ruepfel - das wollte ich hören! Die Kollegen hier haben mich schon für verrückt erklärt, weil ich gesagt habe, dass wir für die Kosten nicht mehr zuständig sind

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