Erbscheinsantrag + Minderjähriger Erbe

  • Hallo,

    vielleicht lacht Ihr jetzt über die Frage, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch.
    Es liegt ein Testament vor, wo das minderjährige Enkelkind als Alleinerbe eingesetzt ist. Testament ist eröffnet - alles prima. Jetzt kommt ein Erbscheinantrag vom Vater der Enkelkindes, als gesetzlicher Vertreter.

    Muss die Mutter des minderjährigen Erben bei Antragstellung und e.V. dabei sein, da gemeinsame Sorge?

  • Der Antrag ist durch beide gesetzliche Vertreter zu stellen, sei es, dass ein Elternteil dem anderen Vollmacht erteilt oder sei es, dass er sich dem alleinigen Antrag des anderen Elternteils nachträglich anschließt.

    Bei der eidesstattlichen Versicherung ist zu differenzieren. Verlangt man zwingend eine eV des Kindes, müssen beide Elternteile die Versicherung abgeben. Lässt man aber auch die eV eines Dritten genügen, reicht auch die eV durch einen Elternteil, die er dann aber nicht für das Kind, sondern für sich persönlich abgibt.

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