Hallo,
vielleicht lacht Ihr jetzt über die Frage, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Es liegt ein Testament vor, wo das minderjährige Enkelkind als Alleinerbe eingesetzt ist. Testament ist eröffnet - alles prima. Jetzt kommt ein Erbscheinantrag vom Vater der Enkelkindes, als gesetzlicher Vertreter.
Muss die Mutter des minderjährigen Erben bei Antragstellung und e.V. dabei sein, da gemeinsame Sorge?