Guten Morgen liebe Kollegen,
vielleicht kann mir jemand kurz nen Tipp zum Verfahrensablauf geben. Da ich selbst ja erst knapp nen Jahr hier bin kann ich leider net alle Fragen meiner Anwärterin beantworten, da ichs ja selbst noch net hatte J.
Also, wenn ich ne
a) Freiheitsstrafe (8 Monate) Neueinleitung
oder
b) ne Restfreiheitsstrafe
zu vollstrecken habe und der VU für ein anderes Verfahren in Unterbringung sitzt kann ich ja zur Zeit nicht vollstrecken. Ich würde jetzt die Maßregeleinrichtung jeweils bitten für mein Verfahren dort Überhaft zu notieren und mir dies zu bestätigen. Meine Frage (der Anwärterin) nun, wie sieht der weitere Verf.ablauf aus? Entscheidet die StVK bei einer etwaigen Maßregelentscheidung zugleich auch über meine a) oder b)? Muß ich mich darum kümmern, oder reicht die Überhaftnotierung aus? Wir sind nämlich der Auffassung, dass wenn die StVK eine positive Entscheidung bzgl. der Unterbringung des anderen Verf. trifft, es doch net sein kann, dass für hiesiges Verf. a) oder b) noch zu vollstrecken ist (dies würde ja gerade der positiven Maßregelentscheidung zuwiderlaufen).
Dankeschön