§ 1 GG - Die Würde des Menschen ist unantastbar.
(Meines Wissens lässt sich der Rechtspfleger unter den Tatbestand "Mensch" durchaus subsumieren.)
§ 1 GG - Die Würde des Menschen ist unantastbar.
(Meines Wissens lässt sich der Rechtspfleger unter den Tatbestand "Mensch" durchaus subsumieren.)
Anspruch-Rechtsfolge oder „Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande“ (Thoma)
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