Muß ich jeden Rechtssuchenden in der RAst empfangen?

  • Hallo,

    ich hatte gestern in der RAst ein "sehr übles" Erlebnis:

    Es kam ein Mann in die RAst, der total betrunken war und sich (vielleicht deshalb?) - und ich sag´s jetzt so, wie´s war! - von oben bis unten vollgesch..... hatte!

    Bereits im Vorfeld, als der Mann wartend im Flur gestanden und überall den unerträglichen Geruch verteilt hat, überkamen mich einige Würgereize, aber als er dann in mein Zimmer kam, sich auf den Stuhl setzte und diesen sofort mit "Kot" beschmierte, konnte ich mich kaum noch beherrschen.

    Ich hörte mir (würgend) kurz an, dass er eine einstweilige Verfügung erwirken wollte, versuchte ihm (ebenfalls würgend) schnell zu erklären, dass ich ihm aufgrund des stark alkoholisiertem Zustands keine wirksame Willenserklärung, geschweige denn eine EV abnehmen kann, sagte ihm, dass ich diesen Geruch nicht ertragen kann und forderte ihn auf, zu gehen.

    Er ging natürlich nicht, sondern blockierte mir den einzigen "Fluchtweg", indem er sich vor die Tür stellte, und begann, mich aufs Übelste lauthals zu beschimpfen.
    Ich drückte den "Notknopf".
    Der unerträgliche Geruch breitete sich immer mehr im Zimmer aus, ich verlor die Körperbeherrschung und übergab mich!
    Als die Wachtmeister dann endlich oben waren, war es für mich zu spät, denn ich sah schon fast so aus, wie der Typ, war völlig fertig und konnte direkt nach hause fahren!

    Es kommen häufiger Leute in die RAst, die übel riechen, und ich bin wirklich keine "Sissi", aber das war einfach nur bestialisch und völlig unzumutbar!

    Daher meine Frage: Muß man denn wirklich jeden Rechtssuchenden in der RAst empfangen???

    Immerhin kann man doch, unabhängig von der Tatsache, dass jemand unter starkem Alkoholeinfluss keine wirksame Erklärung abgeben kann, auch damit argumentieren, dass sich jeder Mensch waschen kann, und sei´s bei irgendwelchen extra dafür eingerichteten Institutionen!?

    Ich werde morgen zum Geschäftsleiter gehen, weil ich so etwas nie wieder mitmachen werde, und deshalb wäre es schön, wenn Ihr mir noch einige aussagekräftige Argumente mitgeben würdet!

  • Super Erlebnis :daumenrun

    Also ich hätte keine Skrupel, den rauszuschmeißen, aber eine Rechtsgrundlage ?

    Und dann würde ich mal mit den Wachtis reden, warum die den überhaupt reingelassen haben...

  • Ich werde morgen zum Geschäftsleiter gehen, weil ich so etwas nie wieder mitmachen werde, und deshalb wäre es schön, wenn Ihr mir noch einige aussagekräftige Argumente mitgeben würdet!



    Ich frage mich auch, warum solche Leute überhaupt von den Wachtmeistern vorgelassen werden. :mad:
    Ich würde mich jedenfalls weigern, so jemanden zu bedienen. Alles hat seine Grenzen.
    Rechtliche Argumente habe ich auch keine für Dich, aber wer dafür kein Verständis hat, muss völlig schmerzfrei sein.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Ich habe gestern nachmittag bei den Wachtis angerufen und gefragt, warum sie "den Stinker" überhaupt reingelassen haben, woraufhin sie mir erzählten, dass sie die Anweisung "von oben" haben, jeden Rechtsuchenden reinzulassen, und dass ich dieses Problem daher mit "oben" zu klären habe!

    In anbetracht der Tatsache, dass die Wachtis selber bereits bei der "Körperkontrolle" heftig gewürgt haben, glaube ich den Jungs!

    Das sagt mir aber auch, dass ich morgen nicht sehr viel Verständnis zu erwarten habe!?-daher suche ich ja nach weiteren Argumenten!

  • Au weia, selbst beim Lesen hat es mich geschüttelt. Aber solche Erlebnisse wird man nicht immer vermeiden können. Ich hoffe, Du hast Dich etwas erholt.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Echt ein übles Erlebnis.

    Kann dir da nur dahingehend weiterhelfen, dass du zumindest nicht verpflichtet bist, jeden Unsinn aufzunehmen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 09.02.2009, 11 W 1/09).

    Darüber könntest du es ja irgendwie im Zweifel konstruieren....

  • Ja solche Menschen gibt es, leider. Ich habe in Betreuungssachen und zu "Beratungshilfezeiten" auch schon einiges erlebt.


    Aber kann es auch sein, dass dieser Mensch Hilfe braucht? Ich habe es zumindestens schon mehrmals erfolgreich praktiziert und den sozialen Dienst beim Landkreis gebeten, sich mal die Lebensumstände des Mannes oder der Frau näher anzuschauen und ggfs. zu überpüfen, ob die Person gewillt ist, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
    Wie gesagt, es war auch schon erfolgreich und die Personen habe jetzt über den sozialen Dienst Hilfe oder einen Betreuer und sind dankbar dafür, laufen nicht mehr "stinkend" durch die Gegend, haben einen geregelten Tagesablauf.


  • Das sagt mir aber auch, dass ich morgen nicht sehr viel Verständnis zu erwarten habe!?-daher suche ich ja nach weiteren Argumenten!



    Hmm mal sehen was mir da so einfällt.

    Unzumutbarkeit,
    Ansteckungsgefahr,
    "Hygienische Missstände" für die nachfolgenden Rechtssuchenden, Kollegen, Richter usw.
    Pflicht zur Gesunderhaltung
    Fürsorgepflicht der Behörde (ok, ein Lacher, weis ich selbst)
    Sachbeschädigung (deinen Bürostuhl kannste wohl vergessen)

    Schick das nächste mal den "Rechtssuchenden" doch zu denen "da oben". Mal sehen was denen dann so einfällt!

  • Jemand in dem Zustand ist doch kein Rechtssuchender.
    Und wer entkernt jetzt Deine Butze?



    Gott sei dank war es nicht meine Butze!

    Die Rechtsantragsstelle ist bei uns ein Raum, der sich in einem sonst unbenutzen und etwas abgelegenen Trakt des Hauses befindet!
    Das hat mir aber gestern, während des "Kotzens" auch noch zusätzliches "Unbehagen" verschafft, weil ich mir meiner Hilflosigkeit bewußt wurde!

    Es geht mir auch schon wieder viel besser, da ich immerhin schon über die Witze der Kollegen lachen kann, die mich zu hause anrufen, und mich fragen, wo denn die RAst sei, weil es sie "drückt"!

    Aber mal im Ernst: So etwas will ich nie wieder erleben, aber das Gespräch morgen wird bestimmt kein "Geschenk"!



  • :wechlach: :wechlach: :wechlach:Ich schmeiß mich weg!!! :wechlach: :wechlach: :wechlach:

  • Stinker sind ja normal..... aber das ist wirklich zuviel....
    da gibts nur: rausschmeissen und beim Chef stark sein


    Aber aus diesem Grund habe ich die nagelneuen Polsterbesucherstühle gegen das lackierte Hartholzmodell ersetzen lassen. Ansonsten Fenster auf und Pullover in der Sprechzeit an!!!!

    Dank Schweinegrippe habe ich jetzt endlich auch dienstlich geliefertes Desinfektionsmittel.... :teufel:

  • Boah, ich krieg beim Lesen das Würgen. :cool: Der war doch eh nicht mehr im Stande, einen vernünftigen Antrag zu formulieren oder zu erklären, was er eigentlich will.

    Mir fällt da was zur Thematik Prozessfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit ein.

  • Anspucken z. B. gilt wegen des dadurch hervorgerufenen Ekels tatbestandlich als Körperverletzung. Der objektive Tatbestand einer Körperverletzung liegt hier ja wohl eindeutig auch vor: Ekel, Erbrechen, krank nach Hause.

    Auch eine Beamtin muss eine Körperverletzung im Dienst nicht hinnehmen. Der Dienstherr hat alle Maßnahmen zu ergreifen, sie davor zu schützen. Soweit notwendig würde ich den Personalrat einschalten oder mich an eine übergeordnete Stelle wenden. Das geht jedenfalls deutlich über das hinaus, was man hinnehmen muss.

    Ich sehe es wie die anderen: Wenn ein Bürger in einem Zustand erscheint, der dem verbeamteten Menschen nicht zuzumuten ist, der muss gehen. Ich erinnere mich an einen Fall, wo ein Steuerbürger nackt im Finanzamt erschien. Der wurde auch sofort rausgeschmissen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Also das steht ja wohl völlig außer Frage, dass man diesen Menschen nicht hätte empfangen müssen! Da reicht ja schon der betrunkene Zustand allein, ohne den hygienischen!

    Wenn das Dein GL anders sieht, hat er nicht mehr alle Tassen im Schrank! Dann schick ihm künftig solche Leute hoch bzw. sag das den Wachtis!

  • Boah, ich krieg beim Lesen das Würgen. :cool: Der war doch eh nicht mehr im Stande, einen vernünftigen Antrag zu formulieren oder zu erklären, was er eigentlich will.

    Mir fällt da was zur Thematik Prozessfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit ein.



    Dessen bin ich mir ja bewußt, und darauf kann ich mich morgen im "Notfall" auch "herausreden", weil ich den Antrag nicht aufgenommen habe!

    Problem ist aber doch: Was mache ich das nächste Mal, wenn jemand kommt, der zwar nicht so betrunken, aber dafür genauso vollgesch.... ist???
    Es kann doch nicht sein, dass man so etwas über sich ergehen lassen muss und dann vollgebrochen nach Hause geht!?

  • Problem ist aber doch: Was mache ich das nächste Mal, wenn jemand kommt, der zwar nicht so betrunken, aber dafür genauso vollgesch.... ist???
    Es kann doch nicht sein, dass man so etwas über sich ergehen lassen muss und dann vollgebrochen nach Hause geht!?



    1. Den Mann nicht ins Büro lassen.

    2. Die Verwaltung anrufen, über die Situation informieren (und natürlich freundlich anbieten, der GL könne sich auch selbst "ein Bild" von der Situation machen ;)).

    3. Wachtmeisterei anrufen und den Herrn entfernen lassen.

    4. Vielleicht noch Perditas Idee aufgreifen.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)


  • Problem ist aber doch: Was mache ich das nächste Mal, wenn jemand kommt, der zwar nicht so betrunken, aber dafür genauso vollgesch.... ist???



    Da hilft die genannte Kammergerichtsentscheidung:

    Danach scheint es ja im Rahmen deiner sachlichen Unabhängigkeit zu liegen ob du ein Protokoll aufnimmst oder nicht. Also wegschicken, Vermerk aufnehmen, abwarten.

    Ich würde übrigens zum morgigen Gespräch gleich einen Vertreter des Personalrats mitnehmen. Es kann einfach nicht schaden, wenn noch eine neutrale Person dabei ist.



  • Wobei nicht jeder Personalrat ein Garant für Neutralität ist...:cool:

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