Krankmeldung nach Arbeitsaufnahme

  • Im SV steht etwas von abmelden - also wenn man von der Arbeit krank nach Hause geht.

    Aber auch das ist absurd. Wenn ich krank werde, rufe ich die Verwaltungsregistratur an - die ist immer besetzt. Dann ab nach Hause. Das gleiche wenn ich morgens zu Hause krank bin.

    Persönlich abmelden ist das Blödeste, was ich in letzter Zeit gelesen habe! Erstens will ich als Vorgesetzte mir nicht noch die kranken Leute ins Zimmer einladen :teufel: und bin auch oft nicht im Raum - soll derjenige dann warten?
    Zweitens fehlt jeglicher Sinn - soll ich die Leute dann untersuchen und einschätzen, ist krank, darf nach Hause oder tut nur so, 38,5 Grad ist noch kein Fieber, soll in zwei Stunden wieder kommen...?

    Lächerlich. Würde den Personalrat einschalten.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Frage ist, auf was sich die Frage von Lena235 bezieht.

    Themenüberschrift ist "Krankmeldung nach Arbeitsaufnahme".
    Damit dürfte das 50 km fahren oder der Krankentransport vor der Herz-OP oder aus der Transplantationsklinik schon mal nicht mehr greifen.

    Mal abgesehen davon, dass ich das Humbug finde. In Zeiten der Vertrauensarbeitszeit können ja sowieso Absprachen bestehen, wonach die Anwesenheit am Arbeitsplatz nicht unbedingt erforderlich ist, wenn der Vertreter bescheid weiß. Die Verwaltung (GL persönlich? Was mach ich, wenn der grad nicht da ist?) kriegt davon in der Regel also nix mit.
    Im Übrigen seh ich den Sinn der persönlichen Abmeldung nicht. Will der GL sehen, ob ich wirklich krank bin? Oder die Krankheit ausreichend schlimm für eine vorübergehende Dienstunfähigkeit ist?

    Edit: Sonntagskind war schneller

  • Bei uns gibt es jetzt die Mitteilung, dass man sich persönlich beim Dienstvorgesetzten abmelden muss. Es reichen dafür nicht E-Mail oder Telefon aus, man muss in Person in der Verwaltung erscheinen. Kann das rechtens sein? Hat jemand Vorschriften dazu?


    Kannst Du zum besseren Verständnis die Mitteilung bitte mal wortwörtlich wiedergeben?

  • Mitwisser: Das traue ich mir nicht. Hier wird bestimmt mitgelesen und das Wiedergeben von Nachrichten der Verwaltung ist bestimmt auch verboten. Auf jeden Fall geht es, wie das Thema des Threads sagt, um die Krankmeldung nach Arbeitsaufnahme. Ein Kollege hat per Telefon niemanden in der Verwaltung erreicht und eine Mail geschrieben. Und da sie diesen Kollegen wieder "auf dem Kieker" haben, wurden wir zum persönlichen Erscheinen verdonnert. Toll, ich will mich auch nicht gerade von der Verwaltung begutachten lassen, ob ich krank genug bin zum Nachhausegehen.
    Also wird niemand mehr probieren, auf Arbeit zu kommen.

  • Mitwisser: Das traue ich mir nicht. Hier wird bestimmt mitgelesen und das Wiedergeben von Nachrichten der Verwaltung ist bestimmt auch verboten. Auf jeden Fall geht es, wie das Thema des Threads sagt, um die Krankmeldung nach Arbeitsaufnahme. Ein Kollege hat per Telefon niemanden in der Verwaltung erreicht und eine Mail geschrieben. Und da sie diesen Kollegen wieder "auf dem Kieker" haben, wurden wir zum persönlichen Erscheinen verdonnert. Toll, ich will mich auch nicht gerade von der Verwaltung begutachten lassen, ob ich krank genug bin zum Nachhausegehen. Also wird niemand mehr probieren, auf Arbeit zu kommen.

    Dann bleiben nur Mutmaßungen. Angenommen, ein Kollege steht seit längerem unter Beobachtung, weil er häufig mit deutlich wahrnehmbarem Alkoholatem zum Dienst erscheint. Nicht selten verabschiedet er sich im Laufe des Vormittags lallend per Telefon bei der Verwaltung. Irgendwann ist der Kollege so besoffen, dass er sich schon nicht mehr traut, sich telefonisch abzumelden - er schreibt mit Mühe eine Email und verschwindet nach Hause. In so einem Fall, könnte die Verwaltung schon mal auf die Idee kommen, dass sich der Kollege gefälligst unter persönlicher Vorsprache abzumelden habe. Dass daraus eine allgemeine Anordnung wird, könnte ebenfalls in der Person des betroffenen Kollegen liegen (Respekt vor einem einst verdienstvollen Kollegen z.B.).

  • <...> In so einem Fall, könnte die Verwaltung schon mal auf die Idee kommen, dass sich der Kollege gefälligst unter persönlicher Vorsprache abzumelden habe. Dass daraus eine allgemeine Anordnung wird, könnte ebenfalls in der Person des betroffenen Kollegen liegen (Respekt vor einem einst verdienstvollen Kollegen z.B.).


    Was für ein Quatsch. Nur weil es einen (begründeten) Einzelfall gibt, sollen dass dann alle machen?


    Lächerlich. Würde den Personalrat einschalten.


    Genau so sieht es aus.
    Diese Gängelung ist völlig überzogen und unnötig.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!