Krankmeldung nach Arbeitsaufnahme

  • Ein Beamter erkrankt im laufe des Vormittags (Mittwoch) und meldet sich bei einem Kollegen ab. Dieser macht Meldung an GL. Der Krankenschein kommt am Freitag zur Dienststelle, also binnen 3 Tagen. Jetzt bekommt der erkrankte Beamte die Mitteilung, dass er unentschuldigt dem Dienst (von Mittwoch bis Freitag) fern geblieben sei und mit allen dienstlichen Konsequenzen zu rechnen hat. Als Begründung wird angegeben, dass die Krankmeldung nicht persönlich an GL gerichtet wurde. Bin ich auf dem Holzweg oder ist das wirklich so? Mit welcher Begründung sollte ich meine Krankmeldung nur an GL persönlich richten können, der Kollege hat doch die GL unverzüglich informiert und am Ausfall hätte es auch nichts geändert, oder? Wie seht ihr das?

  • Die genauen Vorschriften kenne ich jetzt nicht, aber bei uns ist es schon auch so, dass man sich entweder beim GL selbst oder aber dem Unterabteilungsleiter abzumelden hat, wenn man im Dienst krank wird. Wenn man sich allerdings schon gleich vor Arbeitsbeginn krank meldet, reicht es aus, das einem Kollegen zu sagen, der dann die GL informiert.

  • Ein Beamter erkrankt im laufe des Vormittags (Mittwoch) und meldet sich bei einem Kollegen ab. Dieser macht Meldung an GL. Der Krankenschein kommt am Freitag zur Dienststelle, also binnen 3 Tagen. Jetzt bekommt der erkrankte Beamte die Mitteilung, dass er unentschuldigt dem Dienst (von Mittwoch bis Freitag) fern geblieben sei und mit allen dienstlichen Konsequenzen zu rechnen hat. Als Begründung wird angegeben, dass die Krankmeldung nicht persönlich an GL gerichtet wurde. Bin ich auf dem Holzweg oder ist das wirklich so? Mit welcher Begründung sollte ich meine Krankmeldung nur an GL persönlich richten können, der Kollege hat doch die GL unverzüglich informiert und am Ausfall hätte es auch nichts geändert, oder? Wie seht ihr das?



    Wo aber liegt denn hier eigtl. das Problem? Wenn der während des Dienstes Erkrankte am Freitag einen Krankenschein (Krankschreibung ab Mittwoch) vorlegt,
    ist doch alles in bester Ordnung. Ich wüsste nicht, welche "dienstrechtlichen Konsequenzen" dies nach sich ziehen sollte...:gruebel:

  • Das Problem ist, dass die Krankmeldung durch den Kollegen nicht akzeptiert wird, wohl weil man sich persönlich etwas zu wichtig nimmt! Ich will das auch nicht als Problem verstehen, einfach weil die Meldung umgehend erfolgt ist und an der Tatsache der Erkrankung nichts geändert wird. Ich weiß nicht warum man jemanden, der eh schon am Boden liegt noch treten muss:mad:

  • Meine Erfahrung ist, dass überall geregelt ist, dass man den Vorgesetzten persönlich zu informieren hat, dass es aber allgemein geduldet wird, wenn man über einen Kollegen Bescheid sagt. Die Verwaltung zieht sich aber gerne auf solche Formalitäten zurück, wenn sie ein anderes Problem mit einem hat, sich dort aber nicht aus der Deckung traut.
    Wenn das auch bei Dir der Fall sein könnte, würde ich das Gespräch suchen.

  • Der GL wurde informiert, wenn auch durch einen Kollegen. Du hast ein ärztliches Attest für die Zeit. Also, was soll das? Profilneurose des GL oder was?
    Ich würde das Gespräch auch suchen. Würde mich entschuldigen, dass ich mich nicht persönlich abgemeldet habe, aber es ging mir ziemlich schlecht und ich musste los.
    Beim nächsten Mal werde ich mich selbstverständlich persönlich abmelden......

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.


  • Wo aber liegt denn hier eigtl. das Problem? Wenn der während des Dienstes Erkrankte am Freitag einen Krankenschein (Krankschreibung ab Mittwoch) vorlegt,
    ist doch alles in bester Ordnung. Ich wüsste nicht, welche "dienstrechtlichen Konsequenzen" dies nach sich ziehen sollte...:gruebel:



    Weil der Dienstvorgesetzte nicht unmittelbar informiert worden ist.

  • Ich würde mich mal im Hause umhören, ob es nicht Fälle gab, in denen Krankmeldungen über Kollegen hingenommen wurden. Es kann dann ja nicht sein, dass das z.B. jahrelang geduldet wird und dann kommt plötzlich bei einer Person XY jemand auf die Idee, das ohne Vorwarnung nicht mehr zu dulden.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Meine Erfahrung ist, dass überall geregelt ist, dass man den Vorgesetzten persönlich zu informieren hat, dass es aber allgemein geduldet wird, wenn man über einen Kollegen Bescheid sagt. Die Verwaltung zieht sich aber gerne auf solche Formalitäten zurück, wenn sie ein anderes Problem mit einem hat, sich dort aber nicht aus der Deckung traut.
    Wenn das auch bei Dir der Fall sein könnte, würde ich das Gespräch suchen.



    :zustimm: Das scheint ein wiederkehrendes Phänomen in der Justiz zu sein. Es lebe die maßlose Subjektivität, stets einhergehend mit geheuchelter Objektivität!:cool:

  • Eine Pflicht zur persönlichen Krankmeldung besteht bei uns nicht. Es kann ja auch mal sein, man liegt im Koma - dann ist die persönliche Krankmeldung extrem erschwert. Fehlt man dann unentschuldigt? Wichtig ist doch, dass die Leitung weiß, dass man krank ist. Durch wen die Meldung erfolgt ist (Kollege, Partner oder Nachbarin) ist völlig wurscht.

    Ist natürlich noch die Frage, was genau der Kollege dem GL gemeldet hat. Es macht schon einen Unterschied, ob man sich "nur" krank vom Dienst abmeldet (soll heißen, nur für den Tag) oder ob man sich gleich für mehrere Tage abmeldet. Wenn man nur vom krank vom Dienst abgetreten ist, müsste man sich spätestens Donnerstag früh nochmal melden (oder wenn man den Krankenschein in der Hand hat) und Bescheid geben, dass man nicht kommt.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Eine Pflicht zur persönlichen Krankmeldung besteht bei uns nicht. Es kann ja auch mal sein, man liegt im Koma - dann ist die persönliche Krankmeldung extrem erschwert. Fehlt man dann unentschuldigt? Wichtig ist doch, dass die Leitung weiß, dass man krank ist. Durch wen die Meldung erfolgt ist (Kollege, Partner oder Nachbarin) ist völlig wurscht.

    Ist natürlich noch die Frage, was genau der Kollege dem GL gemeldet hat. Es macht schon einen Unterschied, ob man sich "nur" krank vom Dienst abmeldet (soll heißen, nur für den Tag) oder ob man sich gleich für mehrere Tage abmeldet. Wenn man nur vom krank vom Dienst abgetreten ist, müsste man sich spätestens Donnerstag früh nochmal melden (oder wenn man den Krankenschein in der Hand hat) und Bescheid geben, dass man nicht kommt.



    :daumenrau Genau so!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Eine Pflicht zur persönlichen Krankmeldung besteht bei uns nicht. Es kann ja auch mal sein, man liegt im Koma - dann ist die persönliche Krankmeldung extrem erschwert. .


    Bei mir kam die schriftliche Krankmeldung nach 9 Tagen - auf der Intensivstation. Nicht von mir, sondern das Krankenhaus hat das netterweise ohne meine Mitwirkung gemacht. Allerdings hat ein Freund den Arbeitgeber am 2. Tag in Kenntnis gesetzt.

  • Ist natürlich noch die Frage, was genau der Kollege dem GL gemeldet hat. Es macht schon einen Unterschied, ob man sich "nur" krank vom Dienst abmeldet (soll heißen, nur für den Tag) oder ob man sich gleich für mehrere Tage abmeldet.


    Ich denke mal, das ist der Knackpunkt. Der Kollege konnte ja nicht wissen, dass ein Krankenschein nachkommt. Es hätte sich m.E. gehört, nach dem Arztbesuch noch mal anzurufen und zu sagen, dass eine Krankschreibung bis ..... erfolgt ist. So ist der Arbeitgeber vermutlich nur von einem Karenztag ausgegangen und da lag schon erst mal ein unentschuldigtes Fernbleiben vor.

  • Meine Erfahrung ist, dass überall geregelt ist, dass man den Vorgesetzten persönlich zu informieren hat, dass es aber allgemein geduldet wird, wenn man über einen Kollegen Bescheid sagt.




    Bei uns nicht.

    Hier ist es allgemein gewünscht, dass man bei Krankheit seinen Vertreter informiert und dieser dann den GL. Dies scheint die Arbeit für die GL zu erleichtern.

    Nach meinem Wechsel ans Gericht meldete ich mich wie gewohnt beim GL als krank, dieser teilte es jedoch nicht meinem Vertreter und der Geschäftsstelle mit und die waren dann etwas sauer (wg. nötiger kurzfristiger Absage von Terminen).

  • Ist natürlich noch die Frage, was genau der Kollege dem GL gemeldet hat. Es macht schon einen Unterschied, ob man sich "nur" krank vom Dienst abmeldet (soll heißen, nur für den Tag) oder ob man sich gleich für mehrere Tage abmeldet.


    Ich denke mal, das ist der Knackpunkt. Der Kollege konnte ja nicht wissen, dass ein Krankenschein nachkommt. Es hätte sich m.E. gehört, nach dem Arztbesuch noch mal anzurufen und zu sagen, dass eine Krankschreibung bis ..... erfolgt ist. So ist der Arbeitgeber vermutlich nur von einem Karenztag ausgegangen und da lag schon erst mal ein unentschuldigtes Fernbleiben vor.




    Das könnte so gewesen sein. Dazu gibt der Sachverhalt aber nicht genug her, um dies daraus zu schließen bzw. auszuschließen.
    Ich bin gestern auch früher los. Hab meinen Vertretern bescheid gegeben und in der Verwaltung. Die stellv. GL habe ich nicht gefunden, weil sie im Hause unterwegs war. Ich hab ihr dann aber eine Nachricht auf den Schreibtisch gelegt.

    Normalerweise informiere ich auch persönlich die GL, meine Gst., meine Vertreter und die Wachtmeister.
    es kann aber auch mal den fall geben, wo es ganz schnell gehen muss und ich muss weg. Dann bitte ich jemanden, das für mich zu erledigen. melde mich dann aber natürlich telefonisch und geben Bescheid, ob ich am nächhsten tag wieder da bin oder aber ein ärztliches Attest für länger habe.
    Das gebietet - aus meiner Sicht - der Anstand. Auch den Kollegen gegenüber.

    Wenn hier aber ein Ausnahmefall vorlag, braucht der GL sich aber auch nicht so anstellen. Ich würde mich entschuldigen und dann ist gut.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Man kann sich auch anstellen...

    Was sagt denn der Personalratz dazu? Wäre doch mal ne Möglichkeit, ein Gespräch mit ihm zu führen unter Hinzuziehung des PR. Das kann doch nun wirklich kein Problem darstellen.

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