PKH-Überprüfung

  • Hallo, ich habe hier gerade einen Fall, der bei mir die Frage aufwirft, von wem was zu verlangen wäre:

    Sachverhalt:
    Kläger sind drei Kinder und die Mutter der Kinder gegen den Vater wegen Kindes- und Ehegattenunterhalt.
    Den Klägern ist seinerzeit PKH o.R. bewilligt worden.
    Nun bekomme ich die Akte zur Überprüfung.
    Zwei der Kinder sind inzwischen volljährig. Dies würde bedeuten, ich müsste bei der Mutter und bei diesen zwei Kindern anfragen.
    Mal gesetzt den Fall bei allen hätten sich die Verhältnisse verbessert, von wem fordere ich welchen Betrag ein?

    Geht das dann im Verhältnis der Streitwerte?

    Viele Grüße

  • Ich würde das im Verhältnis der Streitwerte sehen. Es hat ja jeder einen anderen (eigenen) Anspruch gegen den Vater/Mann. Das schließt m.E. eine gesamtschuldnerische Haftung aus.

    Wer hat denn eigentlich die Kosten zu tragen? - Nicht der Vater?

  • ich würde das im Verhältnis der Streitwerte vornehmen.

    Wenn natürlich eine Person hohe Raten hat und die anderen Personen sehr geringe Raten, kann man von der Person mit Raten auch mehr wie anteilig nach dem Streitwert verlangen, bei den RA-Gebühren maximal alle Gebühren ohne Erhöhungsgebühr.

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