Hallo liebe Kollegen,
aufgrund der hohen Anzahl solcher Fälle in letzter Zeit, würde es mich interessieren, wie Ihr folgendes Problem löst:
Aufgrund nicht ausreichender Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Voraussetzungen (kein Einkommensnachweis) oder fehlende Konkretisierung trotz mehrfacher Erinnerung (2x) wird der Antrag durch den Rechtspfleger zurückgewiesen.
Hierauf wird nun Erinnerung eingelegt und die fehlenden Unterlagen hergereicht.
Was nun?
Grundsätzlich wäre der Erinnerung bei Vorlage der Voraussetzungen abzuhelfen.
Es kann doch aber nicht sein, dass erst nachdem ich einen aufwändigen Zurückweisungsbeschluss verfasst habe, der Antragsteller sich bemüht die Unterlagen vorzulegen.
Die Konsequenz daraus ist, dass ich den Antrag unbefristet weglege.
Was sagt Ihr?
Erinnerung gegen Zurückweisung
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In der PKH gibt es auch die Möglichkeit, RM einzulegen und die erforderlichen Unterlagen gleichzeitig mit einzureichen (nur Einreichen mit ohne RM macht nix, schon gar keine Arbeit, such mal im Subforum PKH/VKH nach Beiträgen von Ernst P. [und nimm Dir den Nachmittag dafür frei]).
Ich würde in BerH-Angelegenheiten auch so verfahren. -
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wirst Du abhelfen müssen.
nachdem ich einen aufwändigen Zurückweisungsbeschluss verfasst habe
Der wäre bei mir nicht aufwändig geworden (wenn es ihn überhaupt gegeben hätte, s.u.). Als Begründung reicht der Satz, dass die Beanstandung trotz wiederholter Erinnerung nicht behoben wurde.Die Konsequenz daraus ist, dass ich den Antrag unbefristet weglege.
Ich habe gewöhnlich mit der ersten Beanstandung eine Wiedervorlage von 2 Monaten notiert, dann erinnert und 4 Monate auf Frist. Danach weglegen. -
Du wirst die BerH geben müssen wenn die VSS vorliegen. Zum Glück kommt das nicht so häufig vor.
Ich halte mich bei der Begründung sehr zurück wenn es um fehlende Nachweise geht (der Beschluss in ForumStar ist da recht gut). -
Klar ist das Mist, aber wenn es nachgeliefert wird, mußt Du wohl.....
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In der InsO gibt es dieses Problem doch auch mit dem Antrag auf Verlängerung der Kostenstundung. Sobald man die Sollstellung rauslässt kommt Rechtsmittel dagegen und es werden alle erforderlichen Belege vorgelegt.
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Schreib doch weniger aufwändig:
In - pp - wird die Beratungshilfe für die Angelegenheit "xxx" zurückgewiesen.
Gründe:
Der Antragsteller kam seiner Mitwirkungspflicht trotz Erinnerung vom xxx nicht nach.
(2 Sätze sollten reichen.) -
Die Erinnerung gem. § 6 BerHG ist unbefristet möglich. Legt der Ast. innerhalb dieser "Frist" Erinnerung ein, und werden sämtliche (!) Zurückweisungsgründe behoben, hat eine Abhilfe zu erfolgen.
Meine Posts zu der Beschwerde in PKH-Sachen sind auf die BerH insoweit nicht übertragbar.
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