Hallo,
habe eine Anordnung von Verfall von Wertersatz. Geld ist im Ermittlungsverfahren sichergestellt und bei der Gerichtszahlstelle eingezahlt. Keine "förmliche" Hinterlegung, sondern einfache Einzahlung.
Nun wollte ich folgende Optionen in Betracht ziehen.
a) Pfändung des Herausgabeanspruches
b) Aufrechnung
Wer ist DS bei Pfändung? M.E. doch die STA.( Ermittlung) Ansonsten müßten die ja auch das Geld "wie Ü-Stücke" abwickeln.
Verfall von Wertersatz
-
Diabolo -
8. September 2006 um 08:28
-
-
Wieso sich die ganze Mühe machen ? Das Geld ist doch da. Es genügt vollends, wenn der entsprechende Zahlungsnachweis z.d.A. gelangt. Allenfalls müßte noch eine Umbuchung vorgenommen werden.
-
Tja warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah.....? Ich habe nur Angst, dass der Verteidiger des VU dann u.U. "dumm tun" könnte.
-
Wieso soll der dumm tun? Wertersatz ist gezahlt und gut ist!
-
Ja du mußt der LJK nur mitteilen wie der Betrag verbucht werden soll.
-
Zitat von Tubbesing
Ja du mußt der LJK nur mitteilen wie der Betrag verbucht werden soll.
Das habe ich.
Danke!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!