Anzeige des Erbteilkaufes gemäß § 2384 BGB

  • Hallo, ich weiß nicht so recht, was ich mit dem hier zur Anzeige gebrachten Erteilkaufvertrag mache ( außer Kosten berechnen und NL Plfeger informieren)?
    Muß der noch irgendwo extra registriert werden? Gibt es da ein neues Aktenzeichen? Wie handhabt ihr das ?

  • Die Anzeige der Erbteilsübertragung wird zu den Nachlassakten genommen. Außer der Erhebung der Gebühr nach § 112 Abs.1 Nr.7 KostO ist grundsätzlich nichts weiteres veranlasst. Ein Nachlasspfleger ist nur zu informieren, soweit die Nachlasspflegschaft noch besteht.

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