Zustellungskosten GV und Verfahrenskostenhilfe

  • Hallo zusammen!

    Ich wärme das Thema mal wieder auf und möchte mich erkundigen, ob es neue Erkenntnisse gibt.

    In meinem Fall (einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz) wurde der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe ausdrücklich ohne Beiordnung eines Rechtsanwalts bewilligt.
    Der Rechtsanwalt reicht nun die Rechnung des Gerichtsvollziehers ein mit der Bitte, den Betrag direkt an den Gerichtsvollzieher zu zahlen.

    So wie ich das hier bislang gelesen habe würde ich sagen, dass die Kosten für die Zustellung des Beschlusses zu den Kosten des Verfahrens zählen und daher von der Verfahrenskostenhilfe erfasst sind.
    Ist das richtig?

    Wenn ich an meinen Ablauf denke, so mache ich ja generell einen Festsetzungsbeschluss. Aber ich kann der Partei doch nicht Kosten festsetzen, die sie noch nicht vorgelegt hat.
    Zahle ich jetzt einfach an den Gerichtsvollzieher aus?

    Wie ist das zu handhaben? :gruebel:


  • Der Rechtsanwalt reicht nun die Rechnung des Gerichtsvollziehers ein mit der Bitte...
    Zahle ich jetzt einfach an den Gerichtsvollzieher aus?

    Ich würde das ganz einfach sehen:
    - entweder die VKH gilt nicht für die Zustellung, dann muss sie natürlich die ASt selbst zahlen
    - oder die VKH gilt für die Zustellung, dann darf der GV keine Kosten bei der Partei erheben (wie er es ja offensichtlich gemacht hat)

    => so oder so kommt es nicht in irgendeiner Weise zu einer Zahlung durch dich an irgendwen :)


    Wenn der RA meint der GV dürfte ihm keine Rechnung schicken (wegen VKH) dann soll er das mit ihm klären (ggfls. RM gegen Kostenrechnung)

  • Ich würde das ganz einfach sehen:
    - entweder die VKH gilt nicht für die Zustellung, dann muss sie natürlich die ASt selbst zahlen
    - oder die VKH gilt für die Zustellung, dann darf der GV keine Kosten bei der Partei erheben (wie er es ja offensichtlich gemacht hat)

    => so oder so kommt es nicht in irgendeiner Weise zu einer Zahlung durch dich an irgendwen :)


    Wenn der RA meint der GV dürfte ihm keine Rechnung schicken (wegen VKH) dann soll er das mit ihm klären (ggfls. RM gegen Kostenrechnung)

    Hört sich gut an! Danke :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!