online-Vertrag - Forderungsgrundlage

  • Hallo,

    ich wende mich mit der Frage an das Forum, ob folgender Sachverhalt überhaupt haltbar sein kann:

    Mein Betreuter hat alte Schulden beim lokalen Gasanbieter, er bezieht eine neue Wohnung. Der Abnehmervertrag mit A kommt nur zögerlich zustande, er wendet sich daher an einen anderen Anbieter B (Tochtergesellschaft). Zwischenzeitlich kommt es zu einem Vertrag mit A aufgrund anwaltlicher Unterstützung.

    Er zieht aus der Wohnung wieder aus (gesundheitliche Gründe) und erbittet die Schlussrechnung von A.

    Die bekommt er dann von B. A ist in der Rechnung nicht erkennbar.

    Zwischenzeitlich wurden jedoch vom Sozialamt Abschläge an A gezahlt, so daß die Rechnung bei B. nur teilweise beglichen ist. B meldete sich auch zu keiner Zeit mit einer Bestätigung.

    (Logischwerweise ist inzwischen auch ein Insolvenzverfahren eröffnet worden, aber vor der Fälligkeit der Forderung von B)

    B wird also angeschrieben und um Übersendung eines Vertrags gebeten um ggf. von A Abschläge einfordern zu können.

    B sagt, wir haben keinen Vertrag, da online abgeschlossen und können daher auch nichts vorlegen. Aber wir fordern...bald gerichtlich.

    Mein Betreuter mag zwar einen PC haben, ist jedoch unfähig die Sachen auszudrucken. Er sagt ferner, nach der Belieferung durch A den Auftrag an B storniert zu haben. Nachweis aus o.g. Grund nicht möglich.

    Frage: wenn B nichts in Schriftform vorlegen kann (und somit die Bearbeitung ausgeschlossen ist), kam dann überhaupt ein Vertrag zustande? Die müssten doch wenigstens mails oder logging-Daten, Zählerstände usw haben und mir auf Anforderung vorlegen können!? Jeder Telefonanbieter, Versicherung usw lässt sich bei online-Abschluss Verträge schriftlich bestätigen!

    Für Hinweise dankbar

    Einmal editiert, zuletzt von Tomas11 (30. November 2009 um 14:58)

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