Ich möchte mich mal dranhängen:
Ich habe einen Kl zu 1, vertreten durch KV 1, der PKH hat. (wurde auch in voller Höhe ausgezahlt)
Ich habe einen Kl zu 2, vertreten durch KV 2, der keine PKH hat.
Ich habe Beklagte zu 1 und 2, vertreten durch einen BV. Nur Bekl. zu 1 hat PKH. (wurde aber auch - wie im obigen Post erläutert - in voller Höhe ausgezahlt)
Der geschlossene Vergleich lautet: Die Klägerseite trägt 25 %, die Beklagtenseite 75%.
Dass zwei Klägervertreter beauftragt wurden, wurde bereits begründet.
Wie erfolgt nun der Übergang?
Muss ich bei der Quotelung berücksichtigen, dass Kl. zu 2 keine PKH hat, oder rechne ich einfach stumpf Kosten KV 1 + Kosten KV 2, quotel das und zieh den Auszahlungsbetrag vom Erstattungsbetrag ab?