Hier kam die Frage auf, ob es das Insolvenzgericht vielleicht interessiert wenn es dann später darum geht, RSB zu erteilen oder zu versagen?!
Welcher Grund für die Versagung sollte denn vorliegen. Neue Schulden sind kein Grund für eine Versagung.
Wohl wahr, zum Glück für die Schuldner. Wäre das ein Versagungsgrund, würde ein ziemlicher hoher Prozentsatz keine Restschuldbefreiung bekommen.
H E Y !
Ihr macht mir die ganzen schönen Geschichten kaputt, die wir den Schuldner immer erzählen. Als Verwalter hat man doch auch noch einen Erziehungsauftrag. Und wenn mir jetzt einer erzählt, dass dies nicht ehrlich ist, dann konfrontiere ich mit dem Weihnachtsmann, dem Osterhasen und der Steuergerechtigkeit....