Amtswiderspruch Gütergemeinschaft Sicherungshypothek

  • Hallo alle zusammen,
    ich habe folgendes Problem/Antrag:

    Sachverhalt:
    Eingetragener Eigentümer im GB ist ein Ehepaar in Gütergemeinschaft.:cool:
    Das FA beantragt die Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem 1/2 Anteil des Ehemanns. Vorliegender Titel ist nur gegen den Ehemann.
    M.E. und nach Meinung von Hr. Schöner-Stöber Rn. 2214, 13. Aufl. müsste der Titel gegen beide lauten; so ist es nicht eintragungsfähig.

    Stutzig bin ich nur geworden, weil meine Vorgängerin in diesem Grundbuch vor 2 Jahren eine Sicherungyhypothek zugunsten des FA eingetragen hat "nur lastend auf dem Anteil Abt.I Nr.1.2 (Frau XY)" Auch da Bestand schon Gütergemeinschaft!

    Ich denke das ist falsch. Muss ich einen Amtswiderspruch eintragen? Und den jetzigen Antrag zurückweisen bzw. anheim stellen den zurückzunehmen?

    Vielen Dank.

    MfG Eule102

  • Muss ich einen Amtswiderspruch eintragen?



    Belastungsgegenstand der Hypothek kann nicht ein Gesamthandsanteil sein. Die eingetragene Zwangsyhpothek ist daher als inhaltlich unzulässig von Amts wegen zu löschen (vgl. Demharter § 53 Rn. 47 m.w.N: Belastung eines Miterbenanteils mit einer Hypothek).

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