Inkassokosten

  • Da es in Uelzen in letzter zeit gehäuft vorgekommen ist, dass Inkassounternehmen als PV des ASt Kosten im VBA(Einigungsgebühr und sonstige Kosten 50,00 € und mehr) angeben, wird nachgefragt wie das bei anderen Mhangerichten gehandhabt wird....
    wir schreiben bisher an und sagen, dass doch bitte VBA korregiert wird ohne einigungsgebühraufnahme...???

  • Mhmm, leider ja...und die nehmen bezug auf BGH urteil vonn 2008 ..wollen wohl analog was anwenden...dem will ich irgendwie nicht so folgen...entweder die nehmen ihren antrag insoweit zurück oder ich weise insoweit zurück..hab aber bisher keine entscheidung dazu bereit..haben die das bei dir schon mal so versucht???

  • Nein - daher mein Erstaunen. Ich kenne nur horrende Kontoführungsgebühren und ebenso horrende pauschale Inkassokosten; das Mahnverfahren wird dann von Rechtsanwälten betrieben (die bei meinen Freunden von der "Inkassoschaukel" aber im selben Büro wie die Inkasso hocken).

    Die Einigung muß doch irgendwie manifestiert sein.

    Wird die Gebühr erst beim VB beantragt?

  • M.E. kann die Einigungsgebühr nur von Rechtsanwälten verdient werden, vgl. § 1 RVG.

    Ein Inkassounternehmen bekommt bei uns lediglich die max. 25 €, die schon bei Beantragung des MB angegeben werden müssen.

  • Dito!

    Das RVG ist definitiv nicht analog für Inkassounternehmen anwendbar. In der Begründung zum RDG wird ausdrücklich bestimmt, dass diese gerade nicht Gebühren in der Höhe von Rechtsanwälten verdienen sollen.

    Ich würde mir nachweisen lassen, welche Kosten da wofür entstanden sein sollen.

  • Hallo Zusammen,
    zum 09.20.13 wurde nun der § 4 Abs. 5 RDGEG wohl geändert. danach stehen eingetragenen Inkassodienstleistern nun vorgerichtliche Gebühren der Höhe nach wie RAe zu.
    Die "neuen" Vertreter eines bekannten Telefonanbieters, ein Inkassounternehmen möchten nun, dass wir Ihnen eine Gebühr für den Abschluss eines Vergleiches, also die VV 1000 festsetzen.

    Ich tu mich aber immer noch schwer einem Inkassounternehmen eine Einigungsgebühr zuzusprechen. Mal abgesehen davon, dass ich mir noch nachweisen lassen würde, dass überhaupt ein Vergleich zustande gekommen ist. Kann ein Inkassounternehmen überhaupt eine VV 1000 verdienen?!?!?

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