Hallo,
ich habe eine heiße Diskussion mit einem Insolvenzverwalter und einer Bank über einen Rückübertragungsanspruch hins. einer Grundschuld:
Auf dem Grundstück des Schuldners ist eine Grundschuld für die x- Bank eingetragen. Diese hat die Grundschuld an die y-Bank abgetreten. Die Abtretung ist aber nicht angenommen worden, auch nicht konkludent, also gescheitert. Die Grundschuld ist daher bei der x- Bank verblieben. Die hat aber keine Darlehensforderung mehr. Daher besteht doch m.E. ein Rückgewähranspruch des Schuldners, jetzt IV, gegen die x- Bank auf Rückübertragung der GS. In der Sicherungsabrede ist ein solcher aber ausgeschlossen. Ich meine, ein solcher Ausschluss ist aber unwirksam. Ich finde leider keine Rechtspr. dazu. Kann mich jemand aufklären ?
Ein schlauer Kollege (Exec) schrieb am 31.1.08, dass der BGH "ja neulich entschieden hätte, dass Rückgewähransprüche nicht insolvenzfest" seien. Was er damit meinte ist mir nicht so ganz klar geworden, die BGH- Entscheidung habe ich auch nicht gefunden.
Danke !
Beatrix