Verkehrswertabänderung

  • Nach dem ersten termin -Grenzen gelten noch beantragt der Schuldner die wertänderung wegen eines Schadens
    Ich habe verschiedene Fragen gestellt dazu und gehofft es kämen Unterlagen zur Glaubhaftmachung.
    Ich habe die Abänderung dann zurückgewiesen, weil mir keinerlei Unterlagen vorgelegt wurden und nur Behauptungen gemacht wurden.

    Die Schuldner legen nun sofortige Beschwerde ein

    laut LG Berlin und stöber § 74 RdNr. 7.20 b) geht das doch aber nicht- Beschwerde unzulässig

    frage:
    - wäre ich von Amts wegen verprflichtet gewesen nachforschungen anzustellen ?( ich denke nicht, da die Glaubhaftmachung fehlt- behaupten kann man ja viel)

    - würdet Ihr die Akte zum LG geben und die Beschwerde abweisen lassen oder weil die ja unzuläassig ist die sofortige Beschwerde als Vollstreckungserinnerung umdeuten und vom Richter entscheiden lassen?
    ( ich bin fürs LG- bin mir aber nicht sicher)

    Vielen dank

  • Was hättest Du Dir denn als Unterlagen vorgestellt.
    Ich würde nicht abhelfen, wenn Du bei Deiner Meinung bleibst, Termin aufheben und Akte ans LG geben. Denn ob eine Beschwerde zulässig ist, entscheidet das LG.

    Ich hätte allerdings den SV nochmal vorbei geschickt.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • [quote='Annett','RE: Verkehrswertabänderung hättest Du Dir denn als Unterlagen vorgestellt.

    weiß ich nicht, aber einfach behaupten ist ein bißchen wenig

    woher wissen die denn wie hoch der Schaden ist?- wer ist der der diese Höhe behauptet hat und "kundig" sein soll?- haftet die Versicherung nicht?
    keine Antwort....

    im übrigen war da vorher schon einiges komisches...

  • Gerade deshalb hätte ich den SV vorbeigeschickt, nur um mal zu gucken. Auf die 500,00 € kommt es nicht an und Du wärst Dir ganz sicher gewesen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Du musst zumindest begründete Anhaltspunkte haben, dass sich der Wert maßgeblich geändert hat (Stöber spricht von ca. 10%).

    Wenn dir der Sachvortrag des Schuldners nicht glaubhaft erscheint, sollte es seine Angaben in geeigneter Form nachweisen.

    Rechtmittel gegen dein Zurückweisung ist § 11 Abs. 2 RPflG.
    Die soferotige Beschwerde würde ich dahingehend auslegen.

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