Herausgabepflicht Belege in Zwangsverwaltung

  • Hallo libe Forengemeinde,

    ich habe hier ein ekliges Verfahren, dass nun endlich durch Antragsrücknahme beendet ist. Nunmehr verlangt der Schuldner die Aushändigung der Originalbelege zur Erstellung der BKA 2008. Ich habe ihm gesagt, dass er gerne herkommen kann und ggfs. Kopien beantragen kann. Er meint nun, dass seien schließlich seine Belege und ich könnte mir ja Kopien machen, sofern ich die Belege noch brauche. Die Beschlagnahme sei weggefallen und nun gehört alles ihm.

    In dem Verfahren bin ich mir sicher, dass da am Ende Belege fehlen werden und will sie auf gar keinen Fall im Original rausgeben.

    Hat jemand ein durchschlagendes Argument?

    Besten Dank schon mal!

  • Die Belege hat dir doch der Zwangsverwalter eingereicht und der kann sie meines Erachtens auch nur an den Schuldner rausgeben, als Gericht würde ich mich auf sowas nicht einlassen... Soll er sich an den Zwangsverwalter wenden, wenn der sie nicht mehr benötigt, weil er alles abgerechnet, geklärt usw. hat, wird er die dem Schuldner auch ganz sicher geben!

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Soll er sich an den Zwangsverwalter wenden, wenn der sie nicht mehr benötigt, weil er alles abgerechnet, geklärt usw. hat, wird er die dem Schuldner auch ganz sicher geben!




    aber da ist dann im Zweifel die Frist für die Erstellung der BKA 2008 vorbei....

  • wie Gerichstdiener. Ich würde die Originale wie immer dem Zwangsverwalter zurückgeben, das sind schließlich seine und dem Schuldner dies so mitteilen er möge sich an den Zwangsverwalter wenden.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Gerichtsdiener :zustimm:

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich habe mittlerweile ein etwas längeres Telfonat mit dem Schuldneranwalt geführt und am Ende hat er gesagt: "Dann kopieren Sie eben für mich den ganzen Ordner"!

    Er sieht es wohl nach wie vor nicht ein, aber auf die Frage, woraus sich der Herausgabeanspruch ergeben soll, wusste er auch keine Antwort.


    Danke für die Antworten!

  • Ich habe mittlerweile ein etwas längeres Telfonat mit dem Schuldneranwalt geführt und am Ende hat er gesagt: "Dann kopieren Sie eben für mich den ganzen Ordner"!

    Er sieht es wohl nach wie vor nicht ein, aber auf die Frage, woraus sich der Herausgabeanspruch ergeben soll, wusste er auch keine Antwort.



    810

  • ich nehme mal an, Du meinst § 810 BGB. ;)

    Da steht doch aber nur, dass er ein Einsichtsrecht hat und das verwehre ich ihm ja auch nicht. Er kriegt nur nicht die Orginalbelege ausgehändigt! Meine Geschäftsstelle kopiert schon fleißig!

  • ich nehme mal an, Du meinst § 810 BGB. ;)

    Da steht doch aber nur, dass er ein Einsichtsrecht hat und das verwehre ich ihm ja auch nicht. Er kriegt nur nicht die Orginalbelege ausgehändigt! Meine Geschäftsstelle kopiert schon fleißig!


    Hoffentlich vergisst die GSt. die Kostenrechnung nicht :teufel:
    Ansonsten wie die Vorposter!

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • meine Geschäfsstelle ist sehr umsichtig und wird es garantiert nicht vergessen, die zwei oder mehr Stunden Arbeit wenigstens als Kopien zu berechnen!

  • meine Geschäfsstelle ist sehr umsichtig und wird es garantiert nicht vergessen, die zwei oder mehr Stunden Arbeit wenigstens als Kopien zu berechnen!


    Sicherheitshalber würde ich die Kopien nur nach vorheriger Überweisung eines Vorschusses herausgeben.

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