....Schlingel kenne ich auch.
Ist hier schon diskutiert, bei mir aber schon lange nicht vorgekommen.
Dann schätze Dich glücklich, denn ich kenne dagegen leider noch kein Gegenmittel.
....Schlingel kenne ich auch.
Ist hier schon diskutiert, bei mir aber schon lange nicht vorgekommen.
Dann schätze Dich glücklich, denn ich kenne dagegen leider noch kein Gegenmittel.
Einfach nur Glück.
Kollege nebenan hat ein paar ältere.
Wobei ich nur von K rede.
L, na ja.
L ist klar, dass das dauert, aber ich habe findige Gläubiger, die andauernd wegen der neuen laufenden Zinsen beitreten, diese ....
wir sind manchmal auch solche .......:D
Schlingel
aber nicht für ein paar Zinsen.
Machen wir eigentlich nur, wenns höhere Grundbesitzabgaben-Summen sind.
Wir wollen euch ja nicht unbedingt zuviel Arbeit machen
BTT:
Hast Du wirklich noch nie ein neues Gutachten erstellen lassen. Hand aufs Herz.
Vielleicht mal in einem ganz extremen Ausnahmefall.
Ich mach das nun mal schon seit vielen Jahren, da erinnert man nicht jedes Verfahren.
Aber die letzten Jahre ganz sicher nicht
OK, bin erst seit vier Jahren im Versteigerungsgeschäft und hatte es bisher auch noch nicht.
Ich kann toppen: K aus 1995. Liegt hier in einer Ecke und gammelt vor sich hin. Das Verfahren wurde 2004 einstweilen eingestellt, weil ein Antrag auf 30d vorliegt, der Insolvenzplan aber angefochten wurde und eine endgültige Entscheidung darüber immer noch nicht vorliegt. Der Kollege hat eingestellt und den erst 2. Termin aufgehoben. Jetzt liegt die Akte in meiner Ecke und ich müsste mich mal kümmern. Hier werde ich dann eine Neubewertung vom alten SV vornehmen lassen. Das GA ist von 1996.
Aber zum Thema: Ein neues Gutachten mache ich nur in Ausnahmefällen. Auch bei Wiederversteigerungen frage ich den Gläubiger an, ob wir das alte GA nochmals verwenden können (wenn es noch nicht zu alt ist).
Antrag auf 30d vorliegt
Hast Du den Verwalter mal auf § 30e ZVG hingewiesen?
Alles anzeigenEinfach nur Glück.
Kollege nebenan hat ein paar ältere.
Wobei ich nur von K rede.
L, na ja.
L ist klar, dass das dauert, aber ich habe findige Gläubiger, die andauernd wegen der neuen laufenden Zinsen beitreten, diese ....
wir sind manchmal auch solche .......:D
Wie wärs mit ein bißchen Psychologie?
Versetzt euch doch mal in potentiellen Bietinteressenten rein. Die sind schon in der Lage ein Aktenzeichen richtig zu lesen! Wölltet ihr "der Idiot" sein, der diesen Ladenhüter viel zu teuer ersteigert? Sicher nicht!
Ich habe in letzter Zeit mehrere Verfahren die sind mit frischem Aktenzeichen, geringerem geringsten Gebot und mit aktuellem Gutachten richtig gut versteigert worden, nachdem im alten Verfahren sich kein Mensch mehr dafür interssiert hat.
Auch ohne besondere Vorkommnisse bekommen wir nach ca. 4 Jahren einen Aktualisierungsauftrag. Einige Kollegen fertigen dann vollständig neue Gutachten an. Ich beschränke mich regelmäßig auf Beschreibungen von ggf. wesentlichen Änderungen des Grundstücks und eine Aktualisierung der Berechnungen.
Nach wieviel Jahren denkt ihr denn so über ein neues oder überarbeitetes Gutachten nach?
Nie!
Gleichfalls.
@rainer: Ich bin seit 2 Monaten zuständig und habe nicht reingeschaut. Der Antrag kam vom Schuldner. Ich muss vielleicht heute Nachmittag das Ding mir mal zu Gemüte führen.
Ich hatte ein Verfahren, dass vor rund drei Jahren betrieben worden ist. Im Januar 2007 ist das Verkehrswertgutachten erstellt worden ist. Sodann kam es zur vorzeitigen Beendigung des Verfahrens. Im Jahre 2009 wird über das selbe Objekt erneut die Versteigerung angeordnet. Das Gericht hat von Amts wegen die Aktualisierung des Verkehrswertgutachtens angeordnet und damit den bereits im Jahre 2007 tätigen SV beauftragt. Seit Vorlage des ursprünglichen Gutachtens sind also rund zweieinhalb Jahre vergangen. Vielleicht ist das so eine Art Richtgröße?
Ja das kann man machen.
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