erneute e.V. für neuen Erbschein?

  • Die Witwe hat im Erbscheinsantrag nach gesetzlicher ERbfolge die notwendige e.V. abgegeben: kein Testament.
    (Ich guck die Leute an diesem Punkt beim Vorlesen des Antrags immer sehr ernst an!)

    Wochen später ( Erbschein längst raus) reicht der Anwalt der Witwe ein privatschriftliches Testament zur Eröffnung ein, nach welchem diese Alleinerbin ist.
    Er beantragt in Vollmacht die Erteilung eines neuen Erbscheins und beruft sich auf die bereits abgegebene e. V.: jetzt liegt dies eine vor, dass es weitere nicht gibt ergäbe sich aus der seinerzeitigen Versicherung.
    Ich hätte gern die neue Versicherung, weiß aber nicht, ob ich nur Rachegefühle hege.
    Was meint Ihr?

  • Die erforderliche Versicherung, dass keine weiteren Verfügungen von Todes wegen vorhanden sind, ist im Verhältnis zu der bereits vorliegenden Versicherung, dass überhaupt keine Verfügungen von Todes wegen vorhanden sind, kein Minus, sondern ein Aliud.

  • Lieber Cromwell:
    stöhn :oops::
    kannst Du nicht mal einfach nur ja ( neue e. V.) oder nein ( keine neue e. V. ) sagen ?
    alius, alia , aliud : der die das andere :( ?
    Aber in diesem Zusammenhang :gruebel:
    B i t t e !

  • Ich hätte gern die neue Versicherung, weiß aber nicht, ob ich nur Rachegefühle hege.
    Was meint Ihr?




    Ich meine, dass solche "Gefühle" völlig fehl am Platz sind. Noch dazu, wo das Testament ja für die Erbin von Vorteil ist und damit keinerlei Grund bestand, es zu unterdrücken oder in der damaligen Verhandlung zu lügen.

    Versetz´dich doch mal in die Situation! Der Mann ist tot! Das Leben ist für die Frau auf den Kopf gestellt.

    Ohne die genauen Umstände zu kennen, würde ich aber mal sagen, dass die Frau nach dem Tod des Mannes nun nach einiger Zeit die schriftlichen Unterlagen durchgesehen hat (ja, die Frau hat sich bis dahin werder um Konten noch Versicherungen etc. gekümmert / das hat ja alles der Mann gemacht). Dabei ist ihr dann das Testament, was evtl. schon Jahre alt ist, in die Hände gefallen.

    @Elfi: Schon mal einen Sterbefall eines nächsten Verwandten am eigenen Leib erlebt? Falls ja, dann wirst du mir sicher zustimmen können, dass man da gewiss nicht im Sinn hat, eine Behörde zu verarschen.

    Dass beim Erben auch mal gelogen wird, das wissen wir alle. Dennoch hat gerade das Nachlassgericht m.E. immer (!!!) die spezielle Situation der Antragsteller zu berücksichtigen. Glaub´mir. In den meisten Fällen würden die ASt. es sich wünschen, nicht einen ES beantragen zu müssen. Und ich meine hier nicht aus Kostengründen, wenn du versteh´st, was ich sagen will...

    Trotzdem hat hier ein neuer ESA die neue EV zu beinhalten.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich würde auch eine erneute e.V. haben wollen. Aber nicht aus Rachegefühl, sondern aus Erforderlichkeit. ;)

    Ich schließe mich da TL an. Sie hat sich durch die falsche e.V. bezüglich des Nichtvorhandenseins einer Vfg. v. T. w. keinen Vorteil verschafft, sondern sich selbst benachteiligt. Deshalb würde ich ihr keine Böswilligkeit unterstellen.

    So wie TL ausführt, hatte sie bestimmt den Kopf voll, vor allem aber mit sich und der Trauer zu tun. ( Geh ich jetzt einfach mal von aus).

    Trotzdem würde ich nicht auf die erneute e.V. verzichten wollen, weil die Erbfolge nun eine andere ist und auf einer anderen Grundlage basiert ( nicht gesetzl., sondern gewillkürt). Weiterhin würde ich unbedingt die e.V. dahingehend haben wollen, dass es keine weiteren Vfg. v. T. w. gibt.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Also gut: Ja.

    Wenn ich das nächste Mal nur "Ja" oder "Nein" sage, dann verlange aber bitte keine Begründung dafür. ;)



    Verlangen sicher nicht, aber drum bitten.

    Vielen Dank an alle-
    und TL : ich krieg eben manchmal ungute Gefühle, wenn- gerade nach dem Tod eines lieben Menschen, die ganze Erbengemeinschaft mit jeweils verschiedenen Anwälten bewaffnet hier aufschlägt.
    Trauer erleb ich hier nicht oft- eher das tobende Leben.


  • und TL : ich krieg eben manchmal ungute Gefühle, wenn- gerade nach dem Tod eines lieben Menschen, die ganze Erbengemeinschaft mit jeweils verschiedenen Anwälten bewaffnet hier aufschlägt.

    Ein Durchschnittsbürger ist mit der vollständigen und richtigen Regulierung eines Nachlasses überfordert. Jetzt verstehe ich nicht, was daran schlecht sein soll, wenn sich der Bürger hierzu einen Dienstleister (Rechtsanwalt) holt, der es besser kann. Wenn Du Deine Winterräder in der Werkstatt wechseln lässt, beschwert sich doch auch keiner, obwohl Du das zu Hause machen könntest. Wenn Du wegen einer kleinen Erkältung zum Arzt rennst, findet das keiner anstößig. Wenn Du in die Gaststätte gehst, anstelle selbst Essen zu kochen, ist das dann so schlimm? Aber wenn jemand mit ernsthaften rechtlichen Problemen einen Rechtsanwalt aufsucht, dann führt dies immer zu unnachvollziehbaren emotionalen Reaktionen beim Gericht.

  • Aber wenn jemand mit ernsthaften rechtlichen Problemen einen Rechtsanwalt aufsucht, dann führt dies immer zu unnachvollziehbaren emotionalen Reaktionen beim Gericht.


    "Immer" ist mal wieder eines der üblichen Papenheimerschen Vorurteile. Wer eine Justiz mit menschlichem Antlitz will, den wird das Emotionale in der hier dargestellten Form nicht weiter besorgen, zumal wenn Justizangehörige wie hier professionell ihre Emtionen kanalisieren und selbstkritisch rechtlich hinterfragen.
    Und natürlich gehören offensichtliche Erbschleicher (ein solcher Fall liegt hier sicher nicht vor) im Ausnahmefall auch mal vom Hof gejagt - so wie hier unlängst der Sohn, der rechtliche Sorgen hatte, weil seine Eltern ja immer in Urlaub fahren und alles verprassen.

  • Ich denke es ist hier wie überall sonst auch - es kommt immer auf den Ausführenden an. Aus meiner Erfahrung ist es im Nachlass halt leider oft so, dass manche Anwälte dazu neigen für ihre Mandanten auch noch den letzten Silberlöffel erbeuten zu wollen und die zwischenmenschliche Bindung zwischen den Erben dann keine Chance mehr hat hier zu Kitten - ein "Nimm Du es halt, auch wenn mir es rein rechtlich zustehen würde" gibt es dann vielleicht einmal weniger. - Wobei es bei echt "verfeindeten" Erben sicher auch manchmal nicht schlecht wäre, einen emotional Unbeteiligten dazwischen zu haben.....
    Aber leider muss ich sagen, hab ich in meiner Nachlasszeit kaum friedliche Erbauseinandersetzungen gehabt, an denen Anwälte beiteiligt waren :nixweiss:

  • Bevor der Thread her jetzt zu sehr abgleitet: Ich habe "immer" nicht fett geschrieben. Es kann auch gerne "zu oft" dort stehen. Und das bezieht sich auch nicht nur auf Posts in diesem Forum.

    Eine "Justiz mit menschlichem Antlitz"? Ist das ein Gegenstück zu einer Justiz, die exakt funktioniert? Da kommen mir spontan diverse frustrierende Ereignisse in den Sinn, aber das will ich nicht vertiefen.

  • Falls wirklich Wert darauf gelegt wird, stelle ich hiermit klar, dass die optische Hervorhebung der unnötigen Pauschalisierung von mir stammt und verzichte aus Faulheit und Starrsinn auf Änderung meines vorherigen Beitrags. Es ist schließlich nicht das erste mal, dass so gepapenheimert wird.
    Dass der Zustand der Justiz an manchen Stellen morsch ist, war nicht Gegenstand der Diskussion, bestreite ich aber auch nicht.
    Gleichwohl kann es selbst Anwälten nicht recht sein, wenn nur noch technokratisch im negativen Wortsinn gearbeitet wird. Schon weil dann ja jedes Rechtsmittel in Strafsachen sinnlos wäre. Exakt funktionierende Bürokratie gibt es nicht, nicht einmal in totalitären Staaten.

    Etwas mehr Sachlichkeit und fairer Diskussionsstil wären kurz vor dem Fest der Liebe sicher nicht das Schlechteste.

  • Um zum Thema zurückzukommen, ja, die neue e.V. ist erforderlich. Selbst wenn die damals abgegebene e.V. korrekt war, weil sie wirklich keine Kenntnis von einem Testament hatte, wer sagt mir, dass das eine Testament das sie jetzt abliefert auch wirklich das einzige ist das sie in der zwischenzeit gefunden hat?

  • Ich hab die Sache inzwischen verfügt und die e.V. angefordert.

    Um zum Nebenthema zurückzukehren:
    man ist klug beraten, in einem Forum - nicht einmal hier- Gefühle oder persönliche Einschätzungen nicht durchblicken zu lassen- die ungewollten Verletzungen sind einfach in Unkenntnis der verschieden gearteten Persönlichkeiten , die sich angesprochen fühlen, zu gravierend und lenken überflüssigerweise vom Thema ab.

    Und Dir, Herr Papenheimer möchte ich noch sagen, dass ich oft hier erscheinendes zerstrittenes Publikum an den Anwalt verweise, wenn ich merke, dass Rechtsfriede unter den Beteiligten der professionellen Hilfe bedarf und nach meiner Erfahrung die Menschen dann das Gefühl haben, nicht vom anderen über den Tisch gezogen worden zu sein und sich wieder grüßen können.

    Und ich fänd es einfach toll, wenn ich in diesem Forum das Gefühl haben könnte, dass mir nicht gleich gravierende üble Eigenschaften nachgesagt werden, wenn einmal etwas flappsig ausgedrückt wird.
    Ich hab gedacht, man "kennt" sich doch langsam ?
    Die Zuwendung, die ich von meinem Publikum erfahre, lässt mich jedenfalls hoffen, dass ich das Herz am rechten Fleck habe,
    ein schönes Wochenende,
    Elfi

    Einmal editiert, zuletzt von Elfi (11. Dezember 2009 um 17:20)

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