Wiedereinstieg nach Elternzeit / Teilzeit

  • Hallo Forum!

    Ich habe eine Frage bzgl. der Teilzeitarbeit nach der Elternzeit. Mein Sohn wird nächstes Jahr zwei Jahre alt und ich werde dann wieder anfangen zu arbeiten. Vorgestellt habe ich mir erstmal nur einen Tag pro Woche (8 Stunden), damit sich das mit dem Kiga usw. einspielen kann. Ich möchte gerne einen ganzen Tag pro Woche arbeiten, da eine Strecke zur Arbeit ca. 40 km Fahrt bedeutet. Jetzt offenbart mir mein Dienstherr, dass ich 2x 4 Stunden arbeiten soll, ich müsse Verständnis für den Arbeitgeber haben. Ist das so OK? Wer hat Verständnis für meine private Situation und meine Spritkosten?
    Wahrscheinlich bekomme ich noch Publikum, dann kann ich nicht mal etwas mit den Stunden machen (Überstunden abbummeln).

    Weiß jemand ob man das so akzeptieren muss?


    Danke und lg,
    Ms. Understood

  • Teilzeit heißt nicht unbedingt, dass man sich die Zeit, in der man arbeitet, aussuchen kann.
    Es kann auch heißen, dass aufgrund Personalmangels Du zwei Nachmittage arbeiten musst, weil es die dienstlichen Belange erfordern.

    Es gibt Kollegen, die arbeiten eine Woche drei Tage, die nächste Woche zwei Tage. Es gibt Kollegen, die arbeiten grds. vormittags, die nächste nachmittags und das im Wechsel.

    Verständnis für Deine private Situation hat jeder, mehr noch, wenn er / sie selbst Kinder hat. Aber Du hast halt auch Deine Verpflichtung gegenüber dem Dienstherrn und Sozialpunkte zählen immer weniger.

    30 km Einzugsbereich ist dem jeweiligen Beamten übrigens zuzumuten. Spritkosten kannst Du über die Steuererklärung geltend machen.

    Publikum wird gerne genommen. Vor allem für jene, die neu anfangen oder wieder einsteigen.
    Überstunden sind zu machen, sofern es der Dienst erfordert, aber übertreiben musst Du nicht.
    Wenn Du bspw. die RASt. bekommst, rede mal mit Deiner Verwaltung, ob man ggfs. die Sprechstunden der RASt. auf bestimmte Tage festlegen kann und Du Dir die RASt. mit einem Kollegen teilst.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ich würde an Deiner Stelle mal mit den Frauenbeaufragten beim Ministerium, beim OLG und beim LG sprechen, ob die Dich beraten und unterstützen können. Außerdem gibt es ja auch die Möglichkeit der Heimarbeit. Vielleicht kann mit Unterstützung der Frauenbeauftragten bei Dir zuhause ein Heimarbeitsplatz mit EDV-Anlage und sicherer Leitung bzw. Verschlüsselung zu Deinem Gericht eingerichtet werden.

  • Also ein Heimarbeitsplatz mit einem Telearbeitsplatz, wie das bei uns offiziell heißt.

    Wenn das eine Option ist (hängt halt auch davon ab, wieweit man sich daheim mal ausklinken kann), wäre auch daran zu denken, ob man den Arbeitgeber nicht mit einem weiteren Stundenangebot ködern könnte (à la 16 Stunden, aber alles daheim). Überleg' Dir das aber gut, denn auch daheim muss die Arbeit natürlich irgendwie gemacht werden.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Telearbeit wäre eine überlegenswerte Variante. Wir haben in RLP einen Fall, da hieß es: Entweder ihr nehmt die Kollegin (TZ 50%) mit voller Telearbeit, oder sie wird die Elternzeit verlängern und ihr bekommt niemanden. Da entscheidet sich jeder Direktor doch für die Kollegin mit Telearbeit (anstatt leer auszugehen) ;)

  • Das mit der Heimarbeit ist eine tolle Idee, allerdings ist das bei uns utopisch. Kenne keinen der das macht und glaube kaum, dass ich die erste sein werde. Aber eine echt reizvolle Idee und versuchen kann man es natürlich. Danke schon mal für Eure Antworten.




  • Also 2 x 4 h ist aus meiner Sicht absolut ein gutes Angebot. Da kannst Du früh locker bis 8 h zur Kita, dann auf Arbeit und nach 4 h auch wieder locker (trotz 40 km) zurück, noch einen Einkauf machen und nach dem Mittagsschlaf das Kind aus der Kita holen. Ich glaube, einige aus anderen Sparten würden sich die Augen reiben vor Freude, wenn sie so ein Angebot bekommen würden. Da würde ich nicht ernsthaft den Frauenbeauftragten einschalten.

  • Wenn ich mich mal dazwischenschieben darf: Ich soll "wieder eingegliedert" werden mit 4 Stunden. Gibt´s dafür das volle Gehalt? Und wie läuft das?

  • Wenn ich mich mal dazwischenschieben darf: Ich soll "wieder eingegliedert" werden mit 4 Stunden. Gibt´s dafür das volle Gehalt? Und wie läuft das?


    Wiedereingliederung nach SGB IX? Wohl kaum, da Du von Elternzeit gesprochen hast. Eine Wiedereingliederung kenne ich nur nach längerer Krankheit, alles andere ist Vereinbarungssache mit dem Dienstherrn.

  • Wenn ich mich mal dazwischenschieben darf: Ich soll "wieder eingegliedert" werden mit 4 Stunden. Gibt´s dafür das volle Gehalt? Und wie läuft das?


    Wiedereingliederung nach SGB IX? Wohl kaum, da Du von Elternzeit gesprochen hast. Eine Wiedereingliederung kenne ich nur nach längerer Krankheit, alles andere ist Vereinbarungssache mit dem Dienstherrn.



    Da stimme ich zu.

    Bei Wiedereingliederung nach längerer Krankheit gibts die vollen Bezüge. Du machst mit Deinem Arzt einen (vorläufigen) Plan, wie Du voraussichtlich wieder arbeiten kannst, meist gehts los mit vier, später mit sechs Stunden.
    Ich kenne dabei allerdings zwei Varianten und weiss nicht, welche "richtig" ist:
    a) Du giltst weiterhin als krankgeschrieben, darfst also keinen Urlaub nehmen in der Eingliederungszeit. Überstunden je nach AG zulässig - (eigentlich eher nicht, da Du ja Deinen Gesundheitszustand erproben und Dich langsam steigern sollst statt mit nur einem halben Dezernat den ganzen Tag arbeiten, Rückstände wegkloppen und schön Überstunden kassieren, um es mal überspitzt darzustellen)
    b) Du giltst als wieder gesund und darfst auch Urlaub nehmen (nennt sich "Hamburger Modell")

    Ist je nach Bundesland unterschiedlich.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Noch eine Frage: Spielt es bei der ganzen Thematik um Wiedereinstieg und Teilzeit eigentlich eine Rolle, dass ich innerhalb meiner Elternzeit wieder einsteige? Oder ist das ohne Belang? Mir steht ja noch ein Jahr Elternzeit zu, in dem ich ja auch arbeiten könnte. Gibt es da vielleicht andere Bedingungen?

  • Die Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der Elternzeit kann stundenmäßig geringer ausfallen, als die Teilzeit aus familiären Gründen. In vielen Bundesländern lässt das Beamtengesetz nur eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung aus familiäre Gründen zu, wohingegen im Rahmen der Elternzeit auch unterhälftig gearbeitet werden kann.
    Falls Du mit dem Gedanken spielst, ein Jahr der Elternzeit eventuell zurückzustellen, noch ein Tipp und ein Hinweis: Gleich beantragen, dass ein Jahr zurückgestellt werden soll, wenn man wiederkommt und nicht erst, wenn man es in Anspruch nehmen will, das wäre zu spät.
    Seit die MuSchEltZV gilt, können auch Beamte das dritte Jahr der Elternzeit nur noch bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des jeweiligen Kindes zurückstellen (Für bereits geborene Kinder gilt aber eine Übergangsregelung).

  • Ich kenne einige Kollegen, die zu Hause zum BEispiel Beratungshilfesachen bearbeiten.

    Ich selbst hatte im vergangenen Jahr das Glück, für 2 Monate Jugendstrafsachen und Kosten tageweise im Wechsel mit einer Kollegin von zu Hause machen zu dürfen.

    Etwas schwierig war nur die Einarbeitungsphase, weil wir uns kaum gesehen haben.;)
    Aber telefonisch ging auch viel.

    Aus Erfahrung würde ich sagen, dass man erst einmal ein sachliches Gespräch mit der Verwaltung suchen sollte, bevor man sich an Frauenbeauftragte etc beim OLG wendet. Gibt es nicht eventuell einen netten Personalrat, der beratend zur Seite stehen könnte?

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