vergessener KFA

  • Hallo Ihr Lieben, kurz vor dem WE möchte ich Euch mal um eine Meinung zu folgendem Fall bitten:

    Verfahren wurde im Jahre 2002 beendet. Am 11.12.02 ging der KFA ein, und wurde zur Stellungnahme an den Gegner rausgeschickt. Jetzt im Jahre 2009:eek: wird mit die Akte wieder vorgelegt. Das der KFA nicht verjährt ist weiß ich, und ich denke auch dass ich den evtl. noch bearbeiten muss. Ich wollte vorerst den Ast. anhören, ob er noch an seinem Antrag festhält.

    Die Akte einfach wieder weglegen werde ich doch nicht können, oder?

    Wenn ich da an die Verzinsung denke! O Mist!

  • Ich würde die Akte weglegen. Wenn sich seit 7 Jahren nichts getan hat, kann es nicht so wichtig sein. (Aktenordnung?)
    Grundsätzlich können die alle Kostenangelegenheiten ja auch ohne KFB geregelt haben.
    Die Verzinsung könnte erheblich sein. Ob ich die als Betroffener bereit bin zu zahlen, weil das Gericht nicht aufgepasst hat?

  • In Niedersachsen gilt § 7 Abs. 3 e) AktO:
    Akte weglegen, da das Verfahren seit über 6 Monaten nicht mehr betrieben wird.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Wenn der Antrag noch offen ist (was augenscheinlich der Fall ist) ist über den Antrag eine Entscheidung zu treffen. Insb. ist Schweigen keine Zustimmung, und schon gar keine Zustimmung zum weglegen der Akte.

    Ich würde keine Anfrage starten, sondern die Akte ganz normal behandeln, d. h. so, als wenn sie rechtzeitig vorgelegt worden wäre.

    Was stören dich die Zinsen ? Die Gegenseite musste wissen, dass sie die zahlen muss. Jeder der beiden Seiten stand es frei an den Antrag zu erinnern, oder die Sache kostenmäßig auch ohne KFB zu klären. Wieso sollte ich das als Rechtspfleger ein "schlechtes Gewissen" o. ä. haben ?

    Die Vorschrift aus der Aktenordnung nach der die Akte wegen Nichtbetreibens der Partei (!) nach 6 Monaten weggelegt werden kann, trifft hier nicht zu. Denn nicht die Partei hat das Verfahren nicht betrieben, sondern das Gericht.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (19. Dezember 2009 um 15:37)

  • Ich würde beide Seiten anschreiben und fragen, ob vielleicht schon alles bezahlt ist. - Davon würde ich mal ausgehen, weil sich sonst der Ast. mit Sicherheit schon vor Jahren gemeldet hätte. Und wegen den Zinsen musst du dir keine Gedanken machen, weil der Ag. schon angehört wurde und seitdem die Höhe der Forderung kannte.

  • Würde eher den Ast anhören, ob da noch was passieren soll. Ich kenne zwar den Spruch mit den schlafenden Hunden, aber rein vom Grundsatz ist es so, daß der Antrag gestellt wurde und keine Rücknahme erfolgte und folglich noch eine Entscheidung ergehen müsste. Hätte da sogar ein Problem § 7 AktO anzuwenden, da ja das Gericht am Zug war und eben nicht die Partei.

  • Keine Panik. Das sollte zwar nicht passieren, kann aber nun mal. Hier war doch sogar der Gegner schon insoweit "gewarnt", als er den KFA zur Stellungnahme bekommen hatte. Er wusste also, dass etwas läuft und hätte - zur Vermeidung der Entstehung von Zinsen - auch ohne weiteres die Summe schon zahlen können.
    Ich würde, wie du es ja selbst schon geplant hast, den Ast anschreiben, mit einer netten Entschuldigung dafür, dass der Antrag übersehen wurde und anfragen, ob der Antrag aufrecht erhalten bleibt. Falls ja, würde ich einfach den KFB machen und diesen mit einem Erklärungsschreiben zur langen "Bearbeitungsdauer" ganz normal dem Gegner zustellen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Mit der Begründung könnte man dann ja ´ne Menge Akten erledigen, indem man sie 6 Monate auf die Fensterbank legt und nur die bearbeitet, in denen Sachstandsanfragen kommen - das kann also nicht richtig sein.

    In der Akte sollte dokumentiert sein, dass Du erst jetzt Wiedervorlage erfolgt ist. Ob man dann schreibt oder telefoniert, ist einzelfallabhängig, aber gleich den KFB raushauen scheint auch Fehl am Platz.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!