• Ich bin auf der Suche einer ganz simplen Antwort, finde aber leider nichts.
    Und zwar soll eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit und eine Vormerkung eingetragen werden.
    Sowohl Dienstbarkeit als auch Vormerkung sind befristet bis zum 31.12.2030. Ist es jetzt sinnvoll dieses Datun direkt einzutragen oder würdet ihr nur "befristet" eintragen?

  • Geschmacksache. Zulässig ist beides, allerdings erfordert der bloße Eintrag "befristet" in der Folge zwingend die Bezugnahme auf die Bewilligung. Nachdem die aber wahrscheinlich sowieso erfolgt, sind wir wieder am Anfang dieses Beitrags.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Mir werden Kaufverträge aus dem Jahr 2000 vorgelegt. Damals wurden befristete Wiederkaufsrechte für den Verkäufer bis zum 31.12.2010 bzw. 31.12.2015 vereinbart. Diese sollen durch Vormerkungen gesichert werden. Aus verschiedenen Gründen wurden die KV bisher nicht vollzogen, werden nun aber zum Vollzug eingereicht.
    Auch die Vormerkungen werden zur Eintragung beantragt.

    Gemäß §§ 1090, 163 iVm 158 Abs. 2 BGB ist nach hiesiger Auffassung der zeitlich beschränkten Anspruch der Wiederkaufsrechte kraft Gesetztes erloschen (Palandt BGB-kommentar §1090 Rdnr. 8, § 1018 Rdnr. 35).
    Gegenstandslose und in dem Fall ja dann auch überflüssige Eintragungen, sind nicht eintragungsfähig, sie würden das Grundbuch unübersichtlich machen. (Demharter, Grundbuchordnung Anhang zu § 13 Rdnr. 22).

    Oder muss ich bei Vormerkungen was anderes beachten? :gruebel:


    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Das Grundbuch würde durch die Eintragung der Vormerkungen nicht "unübersichtlich", sondern materiell unrichtig, weil die Vormerkungen mangels sicherbarer - da erloschener - Ansprüche materiell nicht mehr entstehen können.

    Hört sich noch besser an. Gibt es dafür auch ne §§ -Kette auf die schnelle? :D

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

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