Unterhaltsberatung für Volljährige ist meist für die Katz (wenn nicht vorher schon eine Beistandschaft bestand) und kontraproduktiv. In der Regel landen die Verfahren vor dem Richter (dafür braucht Kind den Anwalt) und die Beratung bedeutet nur eine Verzögerung.
Vielleicht könntest du ja - bevor die "ewig gleiche Leier losgetreten" wird, mal genauer erklären, wie du zu deinem Statement kommst - sorry das wirkt auf mich einfach in den Raum gestellt und da ich am Familiengericht arbeite fühle ich mich auch nicht ganz ahnungslos!
Was ist z.B. mit den Fällen in denen das Kind in der Ausbildung ist und unklar ist ob überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch besteht und beide Seiten gerne eine Auskunft darüber wollen - warum sollte hier eine Beratung durch das JA sinnlos sein? Oder wenn es nur darum geht, ob aus dem bestehenden Titel noch eine Vollstreckung stattfinden darf. Warum sollten alle diese Verfahren vor dem Richter landen? Und wenn keine außergerichtliche Einigung möglich ist, landen sie sowieso dort, egal ob vorher ein RA mitgemischt hat oder nicht... die zeitliche Verzögerung sehe ich in diesem Fall ebenfalls nicht, da auch ein RA zunächst versuchen wird, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
u7m die Leier eben nicht loszutreten (nachzulesen hier im Forum, auch in diesem Thema) nur soviel:
am FG tätig sein, ist sicherlich sehr hilfreich, ersetzt aber sicherlich nicht vertiefte Kenntnisse im mat. Familienrecht.
Und die von Dir aufgeführten Beispiele sind nun gerade DIE, die sowieso NICHT "vor dem Richter landen".