Falschauszahlung und Aufrechnung

  • Kl. hatte RA A. Vor einem Jahr teilt der mit, dass er den Kl. nicht mehr vertritt. Kurz darauf kommt für den Kl. RA B.

    Bei den Gerichtskosten ergibt sich ein Überschuss, der irrtümlich an RA A als Empfangsberechtigten überwiesen wird.

    RA B fordert nun den Gerichtskostenüberschuss an sich, da RA nicht mehr mandatiert und damit auch nicht mehr empfangsberechtigt sei.

    RA A stellt fest, dass er noch Forderungen gegen den Kl. hat, und erklärt die Aufrechnung. Die fehlende Empfangsberechtigung hindere ihn nicht, da er zwar möglicherweise ungerechtfertigt bereichert (gewesen) sei, nun aber eben die Aufrechnung erklärt habe. Er gedenke jedenfalls nicht, irgendetwas davon wieder herauszurücken.

    Muss ich als Gericht nun von RA A die Kosten wieder verlangen - und ggf. wie - oder kann ich die Streithähne darauf verweisen, das gefälligst untereinander zu klären. Klar scheint mir nur zu sein, dass wir die Begründetheit der Forderungen von RA A in diesem Stadium nicht prüfen (wie auch?). Mein Bauchgefühl sagt, von A zurückfordern. Es kann ja auch nicht wirklich sein, dass wir nun an B auszahlen und damit letztlich einen Teil der Anwaltskosten des Klägers zahlen...?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Gericht ist aufgrund der Kenntnis, dass A nicht mehr empfangsbevollmächtigt ist, mit der Zahlung an A nicht von Leistungspflicht befreit und muss daher an B (Kl) noch einmal leisten.

    Gericht hat einen Kondiktionsanspruch (Leistungskondiktion) ggü. A auf Rückzahlung der Fehlüberweisung. Es war für A auch erkennbar, dass er ungerechtfertigt das Geld erhalten hat. Gegen den Rückzahlungsanspruch A - Gericht kann A auch nicht mit Forderungen aus dem Schuldverhältnis A - Kl aufrechnen, da keine Gegenseitigkeit der Forderungen zw. denselben Personen besteht.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Bei uns werden übrigens solche Rückforderungsansprüche gegen Rechtsanwälte über den LG-Präsidenten eingezogen.

    Fragt mich aber nicht, wo's steht.

  • Die Akte wandert nun nach nochmaliger Zahlungsaufforderung bis 10.1. erst mal (u. a. deswegen) an den Revisor. Wenn sie zurückkommt und noch nicht gezahlt ist, werde ich schauen, was wie weitergeht.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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