Rgkl.3-Ansprüche nicht angemeldet

  • Hallo Freunde der Vollstreckung!

    Wir betreiben die Zwangsversteigerung in ein Grundstück, an dem die Gemeinde Ansprüche aus rückständigen Grundsteuern von TEUR 67 hat. Hiervon hat der Rpfl. nur erfahren, weil er bei der Gemeinde nach der Anmeldung fragte. Die Gemeinde ist aber der Auffassung, dass sie die Ansprüche nicht anmelden muss und trotzdem bevorrechtigt in die Rgkl. 3 kommt :confused:. Der Rpfl. hat in dem ZV-Termin darüber informiert, dass die Gemeinde Ansprüche in dieser Höhe hat, erklärte aber auch, dass diese nicht angemeldet wurden. Ob die Ansprüche nun in die Rgkl. 3 fallen, lies er offen und war sich diesbezüglich wohl nicht sicher :gruebel:.

    1. Auch Rgkl. 3-Ansprüche müssen doch angemeldet werden, um den Vorrang zu genießen und fallen sonst in die Rgkl. 5, oder?
    2. Wo kann ich hierzu im Stöber was finden?
    3. Wenn die Stadt keien Erlös-Zuteilung auf die Grundsteuern (w/Rgkl. 5) bekommt, kann sie die dann gegen den Ersteher geltend machen oder fallen die weg?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • 1. Auch Rgkl. 3-Ansprüche müssen doch angemeldet werden, um den Vorrang zu genießen und fallen sonst in die Rgkl. 5, oder? Nein, ohne Anmeldung werden die gar nicht berücksichtigt, vgl. § 45 Abs. 1 ZVG.
    2. Wo kann ich hierzu im Stöber was finden? In den Kommentierungen zu § 45 ZVG.  
    3. Wenn die Stadt keien Erlös-Zuteilung auf die Grundsteuern bekommt, kann sie die dann gegen den Ersteher geltend machen oder fallen die weg?
    Die Stadt hat keine Ansprüche gegen den Ersteher, soweit dies Forderungen aus der Zeit vor dem Zuschlag betrifft, vgl. § 56 ZVG.
    Vielen Dank für eure Hilfe!


    Der Bearbeiter in der Gemeinde sollte mal auf seine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung schauen, denn er handelt schon grob fahrlässig, die Forderung nicht anzumelden.

  • In Rangklasse 5 fallen jegliche Zahlungs- und dingliche Ansprüche nur, wenn aus ihnen betrieben wird und sie nicht vorrangig zu bedienen sind, also wenn die Gemeinde ein klein wenig mehr macht als nur anmelden. ;)

    Der Ersteher haftet m. E. nicht für die "alten" öffentlichen Grundstückslasten, vgl. § 56 ZVG. Eine dingliche Haftung scheidet für die Ansprüche bis zum Zuschlag auch aus, wenn sie nicht angemeldet wurden oder werden konnten (s. Stöber, 19. Aufl., Rn. 3.5 zu § 56 ZVG m. w. N.)

  • Mich würde auch mal die Kommune interessieren, die da so leichtfertig mit bevorr. Forderungen umgeht. Der Komm. scheint es noch zu gut zu gehen

  • Tut mir leid aber die Kommunen werden immer bekloppter. :mad:
    § 110 ZVG ist hier das Zauberwort. Wenn es die Gemeinde noch rafft und bis zum Vetrteilungstermin anmeldet kommt sie nach allen anderen Ansprüche ihre Grundsteuern.
    In Rangklasse 5 bekommt sie sie nicht da hätte sie betreiben müssen.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Du natürlich nicht.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Tut mir leid aber die Kommunen werden immer bekloppter. :mad:.


    Das ist aber jetzt nicht persönlich, oder?:gruebel:



    Wie meinst du das? Doch, eigentlich , ehrlich gesagt, meine ich das ganz persönlich. Selbstverständlich nur die, für die ich das einschätzen kann, also die hier im tiefen Osten, aber die haben ein Halbwissen da beisse ich jeden Tag in die Tischkante.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Tut mir leid aber die Kommunen werden immer bekloppter. :mad:.


    Das ist aber jetzt nicht persönlich, oder?:gruebel:



    Wie meinst du das? Doch, eigentlich , ehrlich gesagt, meine ich das ganz persönlich. Selbstverständlich nur die, für die ich das einschätzen kann, also die hier im tiefen Osten, aber die haben ein Halbwissen da beisse ich jeden Tag in die Tischkante.


    Bin ich ja beruhigt, dass ich aus dem dunklen Westen komm:flucht::flucht:

  • Tut mir leid aber die Kommunen werden immer bekloppter. :mad:.


    Das ist aber jetzt nicht persönlich, oder?:gruebel:



    Wie meinst du das? Doch, eigentlich , ehrlich gesagt, meine ich das ganz persönlich. Selbstverständlich nur die, für die ich das einschätzen kann, also die hier im tiefen Osten, aber die haben ein Halbwissen da beisse ich jeden Tag in die Tischkante.


    Du meinstest aber hoffentlich nicht Early Grey - der ja auch ein Kommunaler ist und sich hier im Forum gut einbringt. Am Rande des Fußballwahnsinns ist man nicht zwangsläufig bekloppt.

    Ja, es ist ärgerlich dass in diversen Gemeinden und Abwasserzweckverbänden nicht nur Unkenntnis, sondern oft erschütternde Ignoranz anzutreffen ist.
    Ich werde nicht müde, noch und noch einmal die Rechtslage zu erläutern, auch wenn es bei einzelnen "Kandidaten" nicht fruchtet.

  • Manchmal hilft es nur noch, nichts mehr zu erklären: Wenn diese Herrschaften einmal schmerzhaft auf die Fr.... gefallen sind, haben sie meistens die Lektion gelernt

  • Manchmal hilft es nur noch, nichts mehr zu erklären: Wenn diese Herrschaften einmal schmerzhaft auf die Fr.... gefallen sind, haben sie meistens die Lektion gelernt


    Eben nicht, leider machen die den gleichen Mist immer und immer wieder.
    Wie gesagt, es betrifft nicht alle. Obwohl ich schon den Eindruck habe, dass dazu in den Kommunen keine anständige Aus- und Fortbildung erfolgt und das Können in ZVG-Bereichen ausschließlich auf dem persönlichen Ehrgeiz des jeweiligen Bearbeiters beruht.

  • soll ich dir was sagen??
    Den Eindruck habe ich auch.
    Und das Schlimmste ist -und da beiß ich vor Wut auch in die Tischkante- viele dieser hochbezahlten Kollegen sind beratungsresistent

  • Besten Dank für eure Hilfe! :2danke

    Ich hoffe mal, dass die Gemeinde hier auch bis zum nächsten Verteigerungstermin beratungsresistent bleibt und der Rechtspfleger nicht zuviel Mühe in die Belehrung der Gemeinde investiert. Wär ja zu blöd, wenn die Gemeinde doch noch eine Zeile ans AG sendet und wir hierdurch TEUR 67 verlieren. :teufel:

  • :teufel::teufel: Dann widersprecht doch einfach mal der Anmeldung und besteht auf die Glaubhaftmachung. § 37 Nr. 4 ZVG . Wenn die Gemeinde es nicht mal für nötig erachtet anzumelden , schickt sie doch bestimmt auch die Bescheide nicht mit.
    Clevere Gläubiger bei uns könnten so die Anmeldungen der größten Stadt in unserem Zuständigkeitsbereich grundsätzlich rauskicken. Leider gibt es auch keine cleveren Gäubiger hier. :heul:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

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