Ich muss dieses Thema nochmals aufgreifen.
Ich habe ein durch Zeitablauf vor 8 Jahren erloschenes Erbbaurecht. Das Erbbaurecht ist in Abteilung III noch mit einer Grundschuld zugunsten der A-Bank belastet. Nun beantragt die A-Bank die Löschung des Erbbaurechts und die Eintragung der Entschädigungsforderung nebst einem Pfandrecht zu ihren Gunsten im Grundstücksgrundbuch an der Rangstelle des Erbbaurechts.
Leider habe ich bisher nichts gefunden, ob außer der Erbbauberechtigten auch ein Gläubiger den Antrag auf Eintragung stellen kann. Der Erbbauberechtigte wird den Antrag nicht stellen.
Wie seht ihr das??
Vielen Dank für eure Hilfe.
melanie