Abwickler der Kanzlei verweigert Annahme

  • bin mir nicht ganz sicher in welches Unterforum ich gehen soll, versuche einfach hier mein Glück:

    Klagepartei war RA X als Abwickler für Kanzlei Y.

    Kostenausspruch: Kläger trägt die Kosten.

    Ich erlasse KFB und stelle an RA X als Abwickler zu. Dieser schickt mir die Zustellung zurück mit dem Hinweis, dass die Abwicklung beendet ist und keine Schriftstücke mehr angenommen werden.

    Was tun? Mit PZU an RA X, oder ist eine Zustellung nicht möglich? Warum der Beklagtenvertreter auf Zustellung pocht kann ich nicht nachvollziehen, da von der abgewickelten Kanzlei nichts mehr zu holen ist.

  • Der Abwickler ist nicht Partei kraft Amtes, denn um das zu sein, müsste das irgendwo geregelt sein. Da dies nicht der Fall ist, ist der Abwickler nur Vertreter, wobei sich die Vertretungsmacht aus dem anwaltlichen Berufsrecht ergibt.

    Da nun nach dem formellen Parteibegriff "Partei" derjenige ist, der als Partei im Rubrum steht, haftet der Abwickler für die Kosten der von ihm angestrengten und abgewiesenen Klage selbst. Der Abwickler soll, wenn er in Verkennung der Rechtslage in eigenem Namen klagt, bei der Anwaltskammer Regress nehmen (ich würde als Kammer dem nichts bezahlen) oder seine Haftpflichtversicherung informieren. Die Zustellung muss er als Partei und Anwalt entgegennehmen.

  • In der Klage ging es um die Geltendmachung von Rechtsanwaltsvergütung gegen einen ehemaligen Mandanten der abgewickelten Kanzlei Y.

    Nach § 55 III BRAO konnte RA X damit im eigenen Namen geltend machen.

  • Wenn er partout nicht annehmen will, dann eben per ZU zustellen. :strecker

  • also seid ihr der Meinung, dass RA X auch nach Beendigung der Abwicklung Zustellempfänger ist?

    Wer ist denn dann eigentlich Vollstreckungsgegner? Die Kanzlei Y gibt es ja nicht mehr und RA X hat zwar im eigenen Namen geltend gemacht, aber auf Rechnung der Kanzlei Y.

  • also seid ihr der Meinung, dass RA X auch nach Beendigung der Abwicklung Zustellempfänger ist?

    Wer ist denn dann eigentlich Vollstreckungsgegner? Die Kanzlei Y gibt es ja nicht mehr und RA X hat zwar im eigenen Namen geltend gemacht, aber auf Rechnung der Kanzlei Y.

    Ist die "Kanzlei" Y eine einzige Person? Da ich mich selbst derzeit mit einem edlen Kollegen vom Schlage des Y streite, welcher vertreten wird von einem noch edleren Abwickler X, meine ich mich zu erinnern, dass der Y in persona mit seinem Privatvermögen haftet, egal, ob es "die" Kanzlei noch gibt.

  • das ist etwas verzwickt. Laut Akte ist die Kanzlei Y wohl ehemals eine Gemeinschaftskanzlei von mehreren RAen gewesen. Bin da immer noch etwas ratlos und schon kurz davor selbst direkt mit der RA-Kammer Kontakt aufzunehmen, schlielich haben die auch den RA X als Abwickler bestellt... Ob die mir soviel weiterhelfen können ist dann wieder die andere Frage.

    Die Kanzlei Y ist auf jeden Fall aufgelöst und die dahinterstehenden RAe sind insolvent oder im Knast oder beides. Von der Seite also nichts zu holen. Dass RA Y als Abwickler haften soll kann ich mir so recht aber auch nicht vorstellen. Tappe echt noch im Dunkeln

  • Das Thema ist zwar schon etwas älter. Ich würde es trotzdem gerne noch einmal aufgreifen.
    Ich habe hier den Fall, dass ein Verfahren nach § 11 RVG anhängig war. Der Antrag wurde zurückgewiesen und, da der Mandant einen neuen Rechtsanwalt
    für dieses Verfahren bestellt hatte, der hierdurch auch Gebühren verdient hat, wurde eine Kostengrundentscheidung erlassen, wonach der ehemalige
    Rechtsanwalt die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Wurde daraufhin auch KFA gestellt und KFB gegen den Rechtsanwalt erlassen.
    Zwischenzeitlich wurde ein Abwickler bestellt, wovon hier keine Kenntnis bestand. Dieser hat die Ausfertigung des KFB nun zurückgereicht mit dem Hinweis,
    dass er hierfür nicht zuständig ist und man solle an den Rechtsanwalt selbst privat zustellen. Er verweist darauf, dass er lediglich schwebende Verfahren abzuwickeln hat.
    Ich habe mit die Kommentierung zu § 55 BRAO nun mal ganz genau angeschaut, bin aber kein Stückchen weiter, da diese sehr widersprüchlich ist...
    Hat der Abwickler hier Recht und ich muss an den RA pers. zustellen?

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