Streitwert Ergänzungspflegschaft

  • Hallo,
    wegen eines Vaterschaftsanfechtungsverfahren wurde eine Ergänzungs-
    pfleschaft angeordnet. Vater ficht an. Mutter wurde angeschrieben und
    zum Antrag auf Errichtung einer Ergänzungspflegschaft angehört. Ergänzungspflegschaft wurde angeordnet. Anwältin der Mutter teilte mit,
    dass keine Einwände bestehen. Jetzt möchte die Anwältin den Streitwert
    in diesem Verfahren festgesetzt haben.
    Ist mein erster Antrag. Würde den Streitwert auf 1000 Euro festsetzen.
    Habt ihr einen solchen Fall schon mal gehabt?

  • Hier dürfte § 30 II KostO Anwendung finden. Im F-Bereich setzen die hiesigen Richter für die isolierte Komplettregelung der elterlichen Sorge den Streitwert auf 1.000,00 Euro fest. Da scheint mir ein Streitwert von 500,00 Euro, meinethalben auch 1.000,00 Euro, für die E-Pflegschaft angemessen.

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