Das Verfahren zur Vollstreckung einer Jugendstrafe wurde nach § 85 JGG von mir an das für die JVA zuständige AG abgegeben.
Der Gefangene bekam dann Hafturlaub, den er etwas überzogen hat, so dass er erst wieder eingefangen werden mußte.
Hab jetzt eine berichtigte Aufnahmemitteilung von der JVA bekommen.
Ist für die Neuberechnung der Strafzeit nicht das AG bei der Jugendstrafanstalt zuständig ? Wie wird das bei euch gehandhabt ? So wie bei der ursprünglichen Berechnung, wo AG, Anstalt und dann AG bei JVA jeweils berechnen ?
"verlängerter" Hafturlaub
-
Della -
13. Januar 2010 um 11:25
-
-
Zuständig ist der Vollstreckungsleiter am Sitz der JVA. Dort prüft der Rpfl. nur die Richtigkeit der Neuberechnung und setzt ggf. eine neue Frist für die Entlassungsanzeige.
-
Welche prüft er da ? Die von der JVA ? Oder muß ich das berechnen ?
-
Welche prüft er da ? Die von der JVA ? Oder muß ich das berechnen ?
Er prüft die Neuberechnung nach der "Entweichung". Das einleitende Gericht hat hier nichts zu veranlassen. -
Danke, dann also K.g. Wegl.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!