"verlängerter" Hafturlaub

  • Das Verfahren zur Vollstreckung einer Jugendstrafe wurde nach § 85 JGG von mir an das für die JVA zuständige AG abgegeben.

    Der Gefangene bekam dann Hafturlaub, den er etwas überzogen hat, so dass er erst wieder eingefangen werden mußte.

    Hab jetzt eine berichtigte Aufnahmemitteilung von der JVA bekommen.
    Ist für die Neuberechnung der Strafzeit nicht das AG bei der Jugendstrafanstalt zuständig ? Wie wird das bei euch gehandhabt ? So wie bei der ursprünglichen Berechnung, wo AG, Anstalt und dann AG bei JVA jeweils berechnen ?

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