Geschäftsprüfung

  • Hallo zusammen,
    bin derzeit noch in der "Probezeit" und unser GL hat angekündigt demnächst eine Geschäftsprüfung bei mir machen zu wollen. Es wurde dazu gesagt ich solle nicht soviel Akten im Büro haben.
    Wie läuft den so etwas ab und worauf kommt es an?

    P.S. bin aus Nds

  • Also ich auch nicht...

    Wir haben auch bald Geschäftsprüfung, und ja, auch wir sollen die Aktenleichen noch aus dem Weg schaffen, aber das betrifft ja dann alle (Sicher, dass nicht sowas gemeint ist? Aber dann hätte es ja vielleicht eine Dienstberatung zu dem Thema gegeben bei euch.)

    Sehr mysteriös... :gruebel:

  • Das ganze wird der Beurteilung dienen.
    Jemand kommt (Direktor?) und guckt sich an was für Akten im Zimmer liegen. Je nach Sorgfalt wird jede einzelne Akte aufgeschrieben und aufgeschrieben wie lange sie schon im Büro liegt. Auf Qualität o.ä. kommt es nicht drauf an, sondern nur, dass die Akten nicht zu alt sind.
    So kenne ich es auf jeden Fall!

  • "Geschäftsprüfungen" beim Rechtspfleger sind zwar nicht gerade die Regel, kommen aber vor. Wenn es zum Beispiel um das Ende der Probezeit geht (= Verbeamtung auf Lebenszeit steht bevor), kann ich mir vorstellen, dass der Direktor etwas zur fachlichen Leistung ausführen muss. Da kann eine Geschäftsprüfung als Beurteilungsgrundlage durchaus hilfreich sein. Solche Direktoren sind mir allemal lieber, als diejenigen, die ihre Einschätzung der fachlichen Leistung über den dicken Daumen peilen.

    Als es bei mir darum ging (damals hatte ich noch die RAST), hat sich meine Direktorin zweimal für eine Stunde zur "Hauptverkehrszeit" zu mir gesetzt. Meine Arbeitsweise kannte sie aus den Beratungshilfeakten, da sie über etliche Erinnerungen gegen meine Zurückweisungen zu entscheiden hatte.

    Falls meine Vermutung richtig ist, wird Dein Direktor wahrscheinlich auch ein paar Akten von Dir auf die Aktenführung durchsehen. Er wird sich dann auch Deine Entscheidungen ansehen. Wenn Du also ein paar schöne Entscheidungen hast, schreib Dir ruhig die Aktenzeichen raus und gibt sie ihm. Die meisten Entscheidungen von uns (gerade die stattgebenden) sind schließlich nicht oder nur sehr dünn begründet, da lässt sich die fachliche Kompetenz kaum mit beurteilen.

  • Das ganze wird der Beurteilung dienen.
    Jemand kommt (Direktor?) und guckt sich an was für Akten im Zimmer liegen. Je nach Sorgfalt wird jede einzelne Akte aufgeschrieben und aufgeschrieben wie lange sie schon im Büro liegt. Auf Qualität o.ä. kommt es nicht drauf an, sondern nur, dass die Akten nicht zu alt sind.
    So kenne ich es auf jeden Fall!


    Wie gerade dargelegt, kommt es bei einem guten Beurteiler auch auf die Qualität an. Solche Gelegenheiten musst Du nutzen, um dich gut darzustellen.

  • Ja, die Beurteilung könnte da schon gemeint sein, sollte man dem Rpfl. dann aber auch ordentlich sagen. Ich bin schon der Meinung, dass es einen Unterschied macht, ob man Geschäftsprüfung (hier zählt eher Alter der Akten und Quantität) oder Probezeitendbeurteilung hat (hier sollte neben der Quantität auch Qualität zählen... obwohl die Aussage "nicht so viele Akten im Büro zu haben" daran etwas zweifeln lässt).

    Wobei bei mir in der Probezeitbeurteilung auch eher die Quantität gezählt haben dürfte (war so mein Eindruck). :cool:



  • Wenn Du also ein paar schöne Entscheidungen hast, schreib Dir ruhig die Aktenzeichen raus und gibt sie ihm. Die meisten Entscheidungen von uns (gerade die stattgebenden) sind schließlich nicht oder nur sehr dünn begründet, da lässt sich die fachliche Kompetenz kaum mit beurteilen.



    @ rabbit:

    Wenn Du es tatsächlich wie vorstehend handhaben solltest, drücke ich Dir die Daumen, dass Du eines Tages morgens wieder in den Spiegel schauen kannst.

    Wer sich wann welche Akten für eine Beurteilung raussucht, sollte dem dafür Zuständigen überlassen bleiben.

    Zugleich wünsche ich Dir, Du gehörst nicht zu den Rechtspflegern, die ihre Entscheidungen nicht oder sehr dünn begründen.


  • Wieso das denn ? Das hat doch nichts mit "Schleimen" zu tun. Es ist die Präsentation einer Leistung, die man erbracht hat. Ich kenne es auch so, dass man 1-2 Akten vorschlagen kann und sich der Vorgesetzte noch ein paar andere per Zufall wählt. Das gilt für alle, die beurteilt werden und man wäre ein Depp, wenn man nicht Akten vorschlägt, aus denen hervorgeht, was man kann.

  • Wieso das denn ? Das hat doch nichts mit "Schleimen" zu tun. Es ist die Präsentation einer Leistung, die man erbracht hat. Ich kenne es auch so, dass man 1-2 Akten vorschlagen kann und sich der Vorgesetzte noch ein paar andere per Zufall wählt. Das gilt für alle, die beurteilt werden und man wäre ein Depp, wenn man nicht Akten vorschlägt, aus denen hervorgeht, was man kann.



    :daumenrau
    Das sehe ich genauso...

    Bei uns wurde bei der "Aktenschau" (tolles Wort eigentlich :D) sogar extra gesagt: Soundsoviele Akten aus dem normalen Geschäftsbetrieb und nen paar auffälligere, alos mit RM, Beschluss mit langer Begründung pp.
    Der Direktor will nämlich, wenn er eben gradnicht mein Abteilungsrichter ist, auch mal sehen, wie ich begründen kann, mit RM umgehe usw...
    Das hat auch für mich nichts mit schleimen, sondern herausheben meiner erbrachten und erarbeiteten Leistung zutun...




  • Der Direktor will nämlich, wenn er eben gradnicht mein Abteilungsrichter ist, auch mal sehen, wie ich begründen kann, mit RM umgehe usw...
    Das hat auch für mich nichts mit schleimen, sondern herausheben meiner erbrachten und erarbeiteten Leistung zutun...



    @: rpfl_nds:

    Und was ist mit Deinen anderen Leistungen, die nicht so heraushebungswürdig sind?
    Fallen die unter den Tisch?

    @ SiGI:

    Wenn ich Beurteiler wäre, würde ich mir keine Akten vorlegen lassen, die mich nur positiv stimmen sollen, sondern ich würde meine Arbeit machen, um zu einer repräsentativen Beurteilung zu kommen.

    Schön, wenn ich dann nur gute Arbeitsergebnisse finden.

    Vielleicht etwas weit hergeholt, aber ansonsten könnte man sich in einem Strafverfahren das Plädoyer des Staatsanwalts sparen.

    Oder wie auf einem Wochenmarkt, wo vorne die schönsten Früchte präsentiert werden, z.B. Erdbeeren, einem das Wasser im Munde zusammen läuft, während der Verkäufer von hinten die alten Früchte eintütet.

    @ beide:

    Warum fragt Euer Chef denn nicht gleich, welche Note Ihr haben möchtet?:teufel:

    Einmal editiert, zuletzt von MR (18. Januar 2010 um 08:13)

  • @: rpfl_nds:

    Und was ist mit Deinen anderen Leistungen, die nicht so heraushebungswürdig sind?
    Fallen die unter den Tisch?


    Nun: Wer lesen kann ist klar im Vorteil...
    Wie ich oben schrieb:

    Soundsoviele Akten aus dem normalen Geschäftsbetrieb und nen paar auffälligere, also mit RM, Beschluss mit langer Begründung pp.


    werden natürlich stinknormale Akten aus dem täglichen Geschäftsbetrieb angeguckt... Ich stell mir das aber grad im Grundbuch recht unerschwinglich vor, wenn ich 30 Akten ziehe und davon 12 Grundschulden, 10 Vormerkungen und 8 Auflassungen ohne besondere Schwierigkeiten vorgelegt bekomme...


    @ beide:

    Warum fragt Euer Chef denn nicht gleich, welche Note Ihr haben möchtet?:teufel:



    Falls dieses Verfahren an dir vorbeigegangen sein sollte: Ja, in der freien Wirtschaft wird man gefragt, welche Note man sich geben würde und eine "Selbstbeurteilung" geschrieben...



  • Fragt er ja vielleicht ;)

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Wie ich bereits schrieb, werden natürlich auch Akten gesichtet, die man nicht vorgeschlagen hat. Die Unterstellung, man könne sich seine Note aussuchen, halte ich daher für Quatsch.

  • Was soll denn diese pauschale Aussage? Wenn einem Antrag entsprochen wird und nichts bestritten wurde, was willste denn da ausführlich begründen? :gruebel:


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • @ rabbit:

    ...
    Zugleich wünsche ich Dir, Du gehörst nicht zu den Rechtspflegern, die ihre Entscheidungen nicht oder sehr dünn begründen.



    Was soll denn diese pauschale Aussage? Wenn einem Antrag entsprochen wird und nichts bestritten wurde, was willste denn da ausführlich begründen? :gruebel:


    Sehe ich auch so. Einen KFB, in dem ich antragsgemäß nur die Kosten gegen den Gegner -der sich nicht geäußert hat- festsetze, werde ich wohl kaum begründen. Die Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung, die ich in analoger Anwendung des Vereinsrechts als Rechtspfleger erlasse, die begründe ich schon ausführlich. Da das aber nur alle Jubeljahre einmal vorkommt, habe ich überhaupt keine Probleme, dieses Verfahren zu präsentieren. Wenn Du Dich nicht selbst gut darstellst, macht es keiner.



  • Dem kann ich nur zustimmen. Bei allen AG bei denen ich bisher war (auch Nds.) hat der Beurteiler mich gebeten, ihm/ihr Akten vorzulegen. Ob darüber hinaus noch selbst Akten gezogen wurden, weiss ich nicht. (Ich hab aber auch von AG gehört, an denen es anders war)
    Dies wurde von meinem damaligen Abt.Richter auch begründet: mit 20 stinknormalen Erbscheinen und Ausschlagungen kann er nichts anfangen. Anhand von Problemakten, ausländ. Recht, Einwendungen, Beschlüssen mit Begründungen kann er sich ein besseres Bild machen. Er soll ja z. B. auch das Ausdrucksvermögen beurteilen - bei Erbschein anhand Bausteinen ist das aber nicht möglich.

    Also, lieber Rabbit, lass Dich nicht verwirren. Frag einfach mal Deine Kollegen, wie die bisherige Beurteilungspraxis war und evtl. den Beurteiler, wenn er sich in Deinem Zimmer umschaut. Gerade als Neuling ist es ja wohl erlaubt, mal Fragen zu stellen, wie die gängige Praxis im Haus ist.

    Bist Du an einem größeren Gericht? Bei einem solchen wurde mir auch mal eine derartige Geschäftsprüfung angekündigt, die dann aber nie kam.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Aber trotzdem besser, man bekommt es wenigstens angekündigt, dass irgendwas "gegen einen" :D läuft.

    Ich hab von meinen Beurteilungen immer erst erfahren, nachdem ich zur Erörterung geladen wurde und sie vorab schriftlich erhalten habe; auf Nachfrage wussten dann immer weder GL noch Geschäftstellen noch sonstwer, dass überhaupt eine Beurteilung lief ... und Akten gezogen wurden?? Eigentlich schwer vorstellbar :gruebel: Vielleicht Ferndiagnose?

  • auf Nachfrage wussten dann immer weder GL noch Geschäftstellen noch sonstwer, dass überhaupt eine Beurteilung lief ... und Akten gezogen wurden?? Eigentlich schwer vorstellbar :gruebel: Vielleicht Ferndiagnose?



    Vielleicht ne gut funktionierende Glaskugel :teufel:...

    Nein, im Ernst...
    Die Prüfung der Aktenführung und Entscheidungsfreude stellt einen wesentlichen Bestandteil der Beurteilung dar, ist aber auch nicht alles...
    Es gehört auch das Gespräch mit Gruppenleiter (sofern vorhanden), SE und unmittelbaren Kollegen dazu... Ich weiß allerdings auch, dass das nur der optimal wünschenswerte Zustand ist und da ab und an Defizite in der Personalführung und bei den Beurteilungsverfahren zu finden sind. Ich konnte mich (zumindest zur Art der Beurteilung) bisher nicht beschweren...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!