Reform Vormundschaftsrecht

  • Bei den Verbänden und auch bei mir ;) befindet sich derzeit ein Gesetzentzwurf des BMJ zur Änderung des Vormundschaftsrechts.

    Danach sollen insbes. normiert werden :

    a.) das Erfordernis des ausreichenden pesrönlichen Kontaktes zwischen
    Mündel und Vormund ( mind. einmal im Monat ! )

    b.) Aufnahme der Berichtspflicht zum persönlichen Kontakt in den
    Jahresbericht für das Familiengericht

    c.) Begrenzung der Fallzahlen in der Amtsvormundschaft auf
    50 Vorundschaften pro Vollzeitstelle beim Jugendamt.

    Im Rahmen der weiteren Gesetzgebung soll geprüft werden , ob a.) und b.) auch bei der rechtl. Betreuung gelten soll.
    Die Berufsbetreuer werden sich in Zeiten der Pauschalierung bedanken , wenn sie einmal im Monat besuchen müssen ( viele machens leider ja nicht mehr so oft ) .

    Die Gesetzesinitiative dient zunächst der Verbesserung des Kinderschutzes.
    Eine große Reform des ( veralteten ) Vormundschaftsrechts ist im weiteren Verlauf der Legislaturperiode ebenfalls angekündigt.
    Auf die haben wir ja -nach dem FamFG - alle gewartet.:D

    PS: : Könnte denn der MOD meinen Schreibfehler in der Überschrift berichtigen ? Danke !

    Einmal editiert, zuletzt von Steinkauz (19. Januar 2010 um 09:54)

  • Was folgt denn aus c? Ein Anspruch der JÄmter auf mehr Stellen? Oder ist das so wie bei uns mit Pebb§y; also dass man eigentl. nur 100 % machen muss aber Papier halt geduldig ist.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ist nur eine Änderung des Vormundschaftsrechtes oder auch des Betreuungsrechtes beabsichtigt? :gruebel:

    Um Kinderschutz kann es bei Betreuten ja nicht gehen.

  • s.o. unter c.).

    Alles was dann darüberhinaus in der späteren großen Reform beschlossen wird , dürfte wegen § 1908 i Abs. I BGB auch für das Betreuungsrecht interessant werden.;)

    Was die Fallzahl von 50 betrifft , hat man in der Entwurfsbegründung immerhin erkannt, dass bei den Kommunen ein nicht quantifizierbarer Mehraufwand für Personal(-kosten) entsteht.
    Das kennen wir ja, dass oben beschlossen wird und "die unten" müssens ausbaden.

  • Grundsätzlich habe ich ja für mich beschlossen, mich im Vorfeld über geplante neue Gesetze oder Gesetzesänderungen nicht mehr aufzuregen,
    kann aber bei den Wort "Reform" in Verbindung mit dem Wort "Gesetz" ein äußerst ungutes Gefühl in meiner Magengegend nicht ganz unterdrücken.

  • Jepp, die Stellen werden dann durch die Eintrittsgelder fürs Schwimmbad über die Kreisumlage quersubventioniert.



    Welche Stellen??

    Im Referentenentwurf steht ja: Ein vollbeschäftigter ..... soll höchsten 50 ..... führen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass auch nur eine einzige neue Stelle geschaffen wird.:mad: Dann müßte der Gesetzgeber das soll durch darf nur ersetzen.

  • Ach, wie oft habe ich mir schon gewünscht, dass sich zu Gunsten der betroffenen Kinder endlich mal was ändert (ich nenne als Spitze des Eisbergs mal den völlig unzureichenden VS 14)! Allein, es fehlt mir der Glaube...:(:(:(

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

    2 Mal editiert, zuletzt von Noatalba (20. Januar 2010 um 19:27) aus folgendem Grund: Wort ergänzt.

  • Meinst Du mit VS 14 den Vordruck für den Jahresbericht.

    Falls das so ist ; bei unseren Berichtsvordrucken für Vormünder wie Betreuer ist seit Jahren anzugeben , wie sich der persönliche Kontakt gestaltet.
    Und wenn da nichts steht oder nur ein Strich, wird da schon per Zwischenverfügung nachgefragt.

  • Grundsätzlich habe ich ja für mich beschlossen, mich im Vorfeld über geplante neue Gesetze oder Gesetzesänderungen nicht mehr aufzuregen,
    kann aber bei den Wort "Reform" in Verbindung mit dem Wort "Gesetz" ein äußerst ungutes Gefühl in meiner Magengegend nicht ganz unterdrücken.




    Genau, ich denke nur Reform des PKH- Rechts, Reform der Beratungshilfe, Reform der KostO ... Wo sind die denn abgeblieben. Ich kann mich erinnern, zu den umfangreichen Entwürfen da zum Teil ausführliche Stellungnahmen abgegeben zu haben.
    Also entweder es wird nichts oder wir sitzen dann nachher da und haben ne Menge Fragen - siehe FamFG, neuer § 1836 e und....

    Einmal editiert, zuletzt von Ini (21. Januar 2010 um 08:18) aus folgendem Grund: Korrektur

  • Meinst Du mit VS 14 den Vordruck für den Jahresbericht.

    Falls das so ist ; bei unseren Berichtsvordrucken für Vormünder wie Betreuer ist seit Jahren anzugeben , wie sich der persönliche Kontakt gestaltet.
    Und wenn da nichts steht oder nur ein Strich, wird da schon per Zwischenverfügung nachgefragt.



    Ja, den meine ich und hake ebenso wie Du nach, auch dann, wenn ich merke, dass offensichtlich nur der Bericht vom Vorjahr abgepinnt wurde.
    Aber mal ehrlich: Die paar Millimeter, die der Vordruck Platz lässt für die Angaben, reichen doch (eigentlich) hinten und vorne nicht und der Vordruck ist auch viel zu allgemein gehalten.

    Weiterhin:

    - Wenn ich ein Kind unter 15 Jahren habe, warum soll ich dem Vormund jedes Jahr die Möglichkeit zu Angaben betreffend ein evtl. Ausbildungsverhältnis geben? Genauso verhält es sich bei Kindern unter 6 Jahren mit den Angaben zum Schulbesuch.

    - Die Angabe "Im Berichtszeitraum habe ich folgende Rechtshandlungen für das Mündel vorgenommen:" versteht kein Otto-Normal-Bürger und wird deswegen fast immer freigelassen.

    usw., usw.

    Einen individuellen Bericht kann ich da nun wirklich nicht erwarten. :daumenrun

    Ich habe mir schon seit Längerem (seit die Pflegschaften/Vormundschaften im Zuständigkeitsbereich des Familiengerichts liegen) vorgenommen, einen eigenen Vordruck zu entwerfen - wenn ich denn mal dazu komme.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Was mir im Entwurf auffällt, ist , dass bei 50 Fällen des Amtsvormundes und ca 20 Arbeitstagen im Monat der Amtsvormund rechnerisch
    2,5 :D Kinder am Tag besuchen müsste bei normierter Besuchspflicht.

    Da die Mündel nicht gerade um die Ecke sitzen mit entspr. Fahrtzeit.
    Dabei darf er/sie weder krank sein noch Urlaub haben.
    Abgesehen von der Schreibarbeit , die liegen bleibt bzw. von wahrzunehmenden Gerichtsterminen.

    Im übrigen ist mir völlig unklar , ob und wie das Familiengericht die Besuchspflicht des Amtsvormundes kontrollieren bzw. bei Verletzung sanktionieren können soll.
    Bisher konnte man jedenfalls gegen das Jugendamt kein Zwangsgeld verhängen.:)
    Abgesehen davon , dass nunmehr der eine Beamte den anderen kontrolliert.

    Aus Sicht des Familiengerichtes wird da nur ein stumpfes Schwert eingeführt.

    Einmal editiert, zuletzt von Steinkauz (22. Januar 2010 um 07:14) aus folgendem Grund: Anlaufschwierigkeiten

  • Ich habe gehört, dass geplant ist, das Vormundschaftsrecht zu ändern, und zwar dahingehend, dass der persönliche Kontakt des Mündels mit dem Vormund im Gesetz verankert werden soll.
    Dazu soll unter anderem die Fallzahl bei den Vormündern im Jugendamt auf 50 begrenzt werden ( derzeit laut Auskunft einer dortigen Mitarbeiterin in Berlin ca. 200) und ein monatlicher persönlicher Kontakt verpflichtend sein.
    Das soll dann auch in die Berichtspflicht aufgenommen werden und so von den Rechtspflegern am Familiengericht überwacht werden.

    Was haltet ihr davon?

    Ich denke, dass es gut und schön ist und verstehe den Sinn auch. Aber rein praktisch bedeutet das sicher nicht, dass viele Leute bei den Jugendämtern eingestellt werden, sondern dass diese nur noch wenige Fälle übernehmen. Aber gerade in Fällen, wo einstweilige Entscheidungen die schnelle Einsetzung eines Vormunds erfordern, kann ich doch nicht erst fragen, ob ein Vormund noch freie Kapazitäten hat. Und außerdem gehe ich davon aus, dass dann mehr Privatpersonen Vormund werden müssen, die vielleicht ansonsten nicht unbedingt die erste Wahl gewesen wären. Gerade in meinen Abteilungen habe ich viele ausländische Familien, die einfach der deutschen Sprache gar nicht mächtig sind. Es wäre sinnwidrig, die Großmutter als Vormund auszuwählen, wenn diese selbst gar nicht alle Agelegenheiten klärene kann. Abgesehen davon bedeutet eine Privatperson auch am Gericht mehr Zeit - und Arbeitsaufwand. Allein die Verpflichtungsgespräche, die beim Jugendamt nicht notwendig sind, nehmen viel Zeit in Anspruch. Dazu kommen die Vergütungen usw. Im Endeffekt würde dadurch das Jugendamt mehr Personal benötigen und wir am Familiengericht auch.
    Andererseits halte ich es auch für notwendig, dass der Vormund die Mündel wirklich kennt bzw. ab und an Kontakt mit ihm hat. Solche Fälle wie Kevin, der durch die Presse ging, zeigen sicher ganz klar, dass die Jugendämter überlastet sind. Aber das allein auf die Vormundschaften zurückzuführen, reicht m. E. nicht aus.
    Wie dem auch sei, mich ürde interessieren, was ihr davon haltet.

  • Vgl. bereits den entspr. Thread von mir im Subforum "Reformen".

    Evtl. kann der o.g. Beitrag vom Admin damit zusammengeführt werden ?

    Erl.
    Ulf, Admin

  • Wie mir jetzt berichtet wird, beginnen die Parlamentarischen Beratungen im Sommer 2010; ein Inkraft-Treten der Minireform soll dann zum 01.04.2011 erfolgen.

    Auf die in der zweiten Stufe angekündigte große Vormundschaftsreform muss man dann zuwarten.

  • Sag das nicht.:D

    Die Minireform soll nach dem jetzigen Zeitplan Ende Mai vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

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