aufschiebende Wirkung

  • Folgender Fall:

    PKH ohne Raten bewilligt.
    Verfahren wurde rechtskräftig abgeschlossen.
    Danach Aufhebung der PKH.
    Gegen die Aufhebung sofortige Beschwerde mit Vorlage der neuen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen
    PKW-Bewilligung - jetzt mit Raten.
    Wegen der Ratenzahlung erneut sofortige Beschwerde.

    Frage:
    Hat das Rechtsmittel aufschiebende Wirkung für die Ratenzahlungen?

  • Soweit ich mich erinnere - mein Komentar ist im Büro :D - nicht. Aber bestimmt kommt noch einer, der es wirklich genau weiß.
    Es wäre für mich nur eine parktische Frage, ob ich die Raten anfordern würde. Wenn die Ratenanordnung kassiert wird, muss das schon zuviel gezahlte Geld wohl erstattet werden, was ich für vermeidbaren Mehraufwand halten würde.
    Aber vielleicht spekulierst Du ja auch darauf nach drei nicht gezahlten Raten ohnehin aufheben zu können :teufel:

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Nach § 570 Abs. 1 ZPO hat die Beschwerde nur dann aufschiebende Bedingung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsgeldes zum Gegenstand hat. RdNr. 1 zu § 570 ZPO, Zöller, 25. Aufl. besagt, dass die sofortige Beschwerde i.d.R. keine aufschiebende Wirkung hat und dass durch die sof. Beschw. der Fortgang des Rechtsstreits im ganzen nicht gehindert wird.

  • Aufschiebende Wirkung gibt es auch nach meiner Ansicht nicht, aber ich habe das immer so laufen lassen, bis die Beschwerde entschieden ist. Man sollte die Kirche im Dorf lassen!

  • Schon allein aus praktischen Erwägungen würde ich - wie die Vorredner - bis zur Entscheidung keine Raten einfordern. Der Staat geht auch nicht (noch mehr) pleite, wenn die Ratenzahlungen dann erst 3 Monate später beginnen.

    Life is short... eat dessert first!

  • Sehe ich wie 13 und Mola, mache ich auch so.

    Es ist ein Riesenaufwand für KB und Kasse, der muss nicht sein.

    Anderns nur in begründeten Ausnahmefällen (RM offensichtlicher Unfug, Ablauf des Bezugszeitraum von ALG und danach keine Raten mehr möglich usw.)

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