Einbringung Einzelfirma in KG

  • Hallo,
    Ich habe folgende Frage:
    Ich gründe eine GmbH & Co. KG, der Kommanditist erbringt seine Einlage zur Einbringung seiner Einzelfirma.
    Wie sieht die Anmeldung der neu zu gründenden Gesellschaft aus?
    Muss nur die Höhe der Kommanditeinlage angemeldet werden oder auch die Art der Erbringung?
    Muss der Nachweis der Werthaltigkeit erbracht werden? (Einbringungsbilanz per ..)

    Wie sieht die Anmeldung der Einzelfirma aus?
    nur Erlöschen anmelden oder anmelden, dass eingebracht in ... GmbH & Co. KG?

    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe
    Tara

  • Ich muss das Problem nochmal aufwärmen, da wir uns hier unschlüssig sind.

    Angemeldet ist das Erlöschen der Firma des e.K. aufgrund Übertragung auf eine neu gegründete, inzwischen eingetragene KG.

    Ist hier tatsächlich nur das Erlöschen einzutragen - ohne irgendeinen Hinweis auf diese Übertragung?

    Zudem ist bei der KG noch die Eintragung eines Haftungsausschlusses angemeldet. Ohne im Register ersichtlichen Bezug zur e.K.-Akte macht diese Eintragung m.E. aber keinen Sinn.
    Daher müsste man hier wohl über Freitext arbeiten, denke ich.

    Kann jemand weiterhelfen?

  • Man könnte an eine entsprechende Anwendung des § 41 HRV denken und in der Spalte "Bemerkungen" (6 b)) bei der KG auf das eK-Registerblatt verweisen, z.B. "Sp. 6 b) Geschäftsübergang, vgl. bisher HRA 123456" -und umgekehrt beim eK:
    "Sp. 6 b) Geschäftsübergang, vgl. jetzt HRA 654321"

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